Beschluss:

 

Der Planungsausschuss beschließt, dass die Planvariante 7.4 mit den vorstehenden Anregungen als Grundlage für die weitere Planentwicklung dienen soll. Der Erhalt und ggf. Ersatz der Knicks soll unter Einbeziehung des Umweltbeirats noch einmal geprüft werden.


Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass ein erster Planentwurf zum Neubaugebiet bereits im Planungsausschuss vorgestellt wurde. Es hat hierzu nach weiteren Beratungen auch schon Planänderungen gegeben und der Investor hat nun auch noch einmal Anregungen zu der Planung vorgetragen und gebeten, diese zu beraten. Die nun von Herrn Dr. Heisel als Städteplaner entwickelten Planentwürfe sind den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zugegangen.

 

Bürgermeister Kokocinski führt aus, dass die Gemeinde nun seit ca. 11 Monaten an dem Bebauungsplan arbeitet. Es handelt sich um ein großes Projekt, mit dem Grundstücke für Wohnhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser, aber auch für Mehrfamilienhäuser mit Wohnmöglichkeiten für ältere Menschen umgesetzt werden sollen. Die Wartezeiten für Wohnungen beim ASB betragen derzeit bereits bis zu 5 Jahren. Die aktuellen Änderungen zu dem bereits vorgestellten Planentwurf betreffen insbesondere den Eingangsbereich in das Neubaugebiet, hier ist jetzt eine bauliche Arrondierung geplant. Da in und um die Stadt Kiel herum der Bedarf an Wohnungen mittelfristig nicht gedeckt werden kann, empfiehlt auch die Landesplanungsbehörde den Gemeinden, ausreichend Geschosswohnungsbau bei der Planung zu berücksichtigen. Allerdings muss sich auch der Geschosswohnungsbau in die städtebauliche Planung einfügen.

 

Herr Dr. Heisel erläutert zunächst die bisherige Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 67 für die Ausweisung des Neubaugebietes hinter den Kleingärten. In Abstimmung befindet sich nun noch die Lage und erforderliche Größe des Regenrückhaltebeckens. Das Ingenieurbüro Hauck fertigt hierzu eine hydraulische Berechnung an. Ein Verkehrsgutachten liegt bereits vor mit dem Ergebnis, dass eine Haupterschließung von der Straße Kuhlenkamp ausreichend und die Einrichtung eines Linksabbiegers nicht erforderlich ist. Ein Lärmschutzgutachten liegt ebenfalls vor mit dem Ergebnis, dass Schallschutzmaßnahmen zum Verkehrslärm nur in geringfügigem Maße erfolgen müssen. Zum Verkehrslärm der Bahnlinie könnte im erforderlichen Bereich ein Schallschutzwall errichtet oder es könnten passive Schallschutzmaßnahmen an den betroffenen Gebäuden im Bebauungsplan festgesetzt werden. Hier muss die Gemeinde noch eine Abwägung vornehmen. 

 

Sodann erläutert Herr Dr. Heisel anhand einer Präsentation vier Planentwürfe zum Bebauungsplan, die Planentwürfe liegen den Ausschussmitgliedern vor. Herr Dr. Heisel geht  insbesondere auf die unterschiedlichen Festsetzungen in den Planentwürfen ein und erläutert diese ausführlich.

 

Ausschussvorsitzender Cordts bedankt sich bei Herrn Dr. Heisel für die umfassenden Erläuterungen. Die Planung ist aufgrund der Größe und der Topographie mit dem stark abfallenden Gelände sehr schwierig. Für Schönberg soll dieses Baugebiet etwas ganz Besonderes werden. Es soll die Identität und damit auch die Wiedererkennung Schönbergs steigern.

 

Herr Hirt erklärt für die CDU-Fraktion, dass die Flexibilität, die der Bebauungsplan zulässt, von besonderer Bedeutung ist. Beim Neubaugebiet an der Strandstraße musste der Bebauungsplan mehrfach geändert werden, weil der Bedarf an Doppel- und Reihenhäuser seinerzeit einfach nicht da war. Die Vorstellung von Herrn Dr. Heisel war sehr gelungen, Herr Hirt könnte der Variante 7.4 gut folgen.

 

Herr Bünning führt aus, dass auch die EIS-Fraktion die Planvariante 7.4.favorisiert. Eine weitere Verdichtung des Geschosswohnungsbaus wird zwar eher kritisch gesehen, aber die Bedarfe müssen auch gedeckt werden. Die geplante Seniorenwohnanlage mit den vier massiven Gebäuden wirkt allerdings wie ein großer Klotz, es wäre gut, wenn hier noch eine Anpassung erfolgen könnte. Herr Dr. Heisel führt hierzu aus, dass zur Auflockerung noch eine Verbindung zwischen den Gebäuden erfolgen soll, die Planung hierzu muss noch konkretisiert werden. Auf die Fragen von Herrn Bünning zur Grünordnung erklärt Herr Dr. Heisel, dass dieses Thema noch von Frau Franke aufgegriffen und dann entsprechend vorgestellt wird. Weiter fragt Herr Bünning nach einem eventuellen Schattenwurf auf die Kleingärten. Herr Dr. Heisel führt hierzu aus, dass die geplanten höheren Gebäude sicher einen Schatten werfen werden, er wird die Stellung der Gebäude noch einmal prüfen, ggf. müsste ansonsten für diese Gebäude ein Vollgeschoss weniger festgesetzt werden.

 

Herr Mainz erklärt, dass die SPD-Fraktion die Planvariante 7.3 wegen der höheren Anzahl von Wohnungen favorisiert. Letztlich würde aber auch die SPD die Planvariante 7.4 mittragen.

 

Herr Ehlers führt aus, dass der zusammenhängende Bereich des Seniorenwohnens zu einem Schattenwurf in der Rauhbank und im Rosenweg führen könnte. Das sollte noch einmal geprüft werden. Mit dem Vorsitzenden des Kleingartenvereins hat er ein Gespräch geführt, es bestehen von der Seite keine Bedenken. Sie sehen das Neubaugebiet eher als positiv an und hoffen auf neue Mieter für Kleingärten.

 

Bürgermeister Kokocinski ergänzt, dass die Gespräche mit dem Kleingartenverein gut waren, aber sie stehen nicht alle geschlossen hinter der Planung. Das fußläufige Spazierengehen im Kleingartengelände wird möglich sein, aber ein eventueller Schattenwurf sollte nochmals geprüft werden. Im Eingangsbereich in das Neubaugebiet in der Variante 7.4 sind Reihenhäuser oder Geschosswohnungsbau möglich, da sollte doch möglichst Geschosswohnungsbau eingeplant werden. Die katholische Kirche ist auch ein höheres Gebäude, insofern wird sich in dem Bereich auch der Geschosswohnungsbau einfügen. Zur Seniorenwohnanlage wären als Verbindung Zwischenräume aus Glas denkbar. Eine Visualisierung würde hier weitere Transparenz schaffen.

 

Herr Kruse vom Umweltbeirat spricht sich auch für die Planvariante 7.4 aus. Die Lage des Regenrückhaltebeckens sieht er jedoch als schwierig an. Er empfiehlt, dass Regenrückhaltebecken weiter in die Länge zu ziehen und Flachwasserbereiche anzulegen. Die vorhandenen Knicks sollten möglichst erhalten werden.

 

Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass bei einem Erhalt der Knicks der Pflegeaufwand zu prüfen sei. Hier könnte ein Gespräch mit dem Landwirt geführt werden, ob die Knicks dann von der landwirtschaftlich genutzten Seite aus von ihm gepflegt werden. Das Regenrückhaltebecken sollte möglichst flach angelegt werden, ggf. könnte dann doch auf einen Zaun verzichtet werden. Die Erlebbarkeit des Geländes steht schon in Frage, wenn das Regenrückhaltebecken vollständig umzäunt wird. Wenn das Regenrückhaltebecken im Norden angelegt werden soll, muss ein Gespräch mit dem Eigentümer des Grundstücks Rauher Berg 21 geführt werden. Hier bestehen offensichtlich Ängste vor einer Überflutung des Grundstücks bei Starkregenfällen. Die Seniorenanlage stellt sich als sehr langes und massives Gebäude dar, das einen Riegel bildet. Hier wäre noch einmal zu prüfen, ob eine Öffnung der Anlage denkbar wäre. Einen Schattenwurf auf das Grundstück Rosenweg kann sich Ausschussvorsitzender Cordts wegen des Abstandes zur Bebauung im Neubaugebiet von ca. 70 m kaum vorstellen.

 

Herr Dr. Heisel hat bei einer Prüfung des Schattenwurfs auf das Grundstück Rosenweg festgestellt, dass nur bei Sonnenuntergang ein Schatten entstehen wird, das hält er für durchaus vertretbar. Die bauliche Verdichtung im Eingangsbereich empfiehlt er nur einreihig vorzunehmen, um auch etwas mehr Grün zu erhalten. Frau Franke hat in einem Gespräch bereits darauf hingewiesen, sie wird hierzu noch entsprechende Vorschläge erarbeiten und vorstellen.

 

 

 

 

 


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0