Sitzung: 24.04.2018 Gemeindewahlausschuss auf Amtsebene
Vorlage: AMTPR/IV/023/2018
Der Gemeindewahlausschuss beschließt über die Zulassung des eingereichten unmittelbaren Wahlvorschlages. Die eigentliche Zulassungsentscheidung ist auf der nach dem Muster der Anlage 19 zu § 29 Abs. 6 GKWO gefertigten Niederschrift dokumentiert.