Die erstmals anwesenden Mitglieder des Gemeindewahlausschusses wurden durch den Gemeindewahlleiter mit Handschlag zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtet.