Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 60 für das Gebiet „Grundstücke Promenade 3-16 im Ortsteil Schönberger Strand“ vom 30.06.2011 mit dem erweiterten Geltungsbereich für das Gebiet „Grundstücke Promenade 3-16 mit den nördlich gelegenen Flächen des Landesschutzdeichs im Ortsteil Schönberger Strand“ auf der Grundlage der  in der Verwaltungsvorlage genannten Planungsziele erneut zu beschließen.

 

  1. Das Planverfahren soll nach § 13 b Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren mit Einbeziehung von Außenbereichsflächen durchgeführt werden.

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen ist dem Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, zu erteilen.

 


Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 bereits am 30.06.2011 beschlossen wurde. Hierzu wurde auch eine Veränderungssperre erlassen, die zwischenzeitlich jedoch abgelaufen ist. Das Bauvorhaben, das Auslöser für die Planung war, wurde nicht weiter verfolgt, sodass zu der Zeit kein weiterer Planungsgrund vorlag.

 

Nun wurden mit Zustimmung des Landesbetriebes Küstenschutz gegenüber der Promenade 8 Parkplätze in den Deich eingebaut. Um diese zu legalisieren, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. In dem Zusammenhang macht es dann auch Sinn, die Bebauung von Promenade 3 bis 16 in den Bebauungsplan einzubeziehen, um die städtebauliche Entwicklung für die Zukunft zu steuern.

 

Wortmeldungen gibt es zu diesem Thema nicht.


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:           7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  1

Befangen: 0