Der Vorsitzende berichtet, dass die Satzung seit dem Jahr 2000 nicht aktualisiert wurde.

Im § 6 Abs. 2 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Köhn (Ordnungswidrigkeiten) soll der angegebene Betrag von 1.000,00 DM auf 500,00 Euro geändert werden.

Die Gemeindevertreter sprechen sich einstimmig dafür aus.

Die Nachfrage der Protokollführerin beim Ordnungsamt hat ergeben, dass es keiner Änderung der Satzung bedarf, da der Betrag mit  der Satzung zur Anpassung an den Euro (EURO-Anpassungssatzung Nr. 2) der Gemeinde Köhn vom 08.08.2001 bereits geändert wurde. Die Euro-Anpassungssatzung ist als Anlage beigefügt.

 


Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Befangen: 0