Sitzung: 24.04.2018 Gemeindevertretung
Der
Vorsitzende berichtet, dass die Satzung seit dem Jahr 2000 nicht aktualisiert
wurde.
Im § 6
Abs. 2 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde
Köhn (Ordnungswidrigkeiten) soll der angegebene Betrag von 1.000,00 DM auf
500,00 Euro geändert werden.
Die
Gemeindevertreter sprechen sich einstimmig dafür aus.
Die
Nachfrage der Protokollführerin beim Ordnungsamt hat ergeben, dass es keiner
Änderung der Satzung bedarf, da der Betrag mit
der Satzung zur Anpassung an den Euro (EURO-Anpassungssatzung Nr. 2) der
Gemeinde Köhn vom 08.08.2001 bereits geändert wurde. Die Euro-Anpassungssatzung
ist als Anlage beigefügt.
Stimmberechtigte: 10 |
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Ja-Stimmen: 10 |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
Befangen: 0 |