Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, sich der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung anzuschließen.

 


Sachverhalt:

 

Bürgermeister Mönkemeier merkt an, dass die Gemeinde aufgrund Ihrer Finanzlage verpflichtet ist, eine Umlage der Straßenreinigungsgebühren vorzunehmen. Mit der Einführung dieser Satzung muss die neue Gemeindevertretung sich in der Zukunft befassen.

Herr Burmeister weist noch auf Seite 9 des Prüfberichtes hin, dass die GV mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- u. außerplanmäßigen Ausgaben zu unterrichten ist und bei erheblichen über- u. außerplanmäßigen Aufwendungen u. Auszahlungen (über den Höchstbetrag von 500,00 €) sieht die Gemeindeordnung vor der Leistung die Zustimmung der GV vor.

Gemeindewehrführer Schönborn erläutert auf Nachfrage die Vorgehensweise zwischen Amtsverwaltung und Gemeinde bei der möglichen Festsetzung von gebührenpflichtigen Einsätzen der FF.

Weitere Anmerkungen/Fragen werden nicht vorgetragen.

 

Bürgermeister Mönkemeier verliest den Beschlussvorschlag.

 

 

 

 

 


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0