Beschluss:

 

Die Gemeinde vergibt einen Auftrag zur Erstellung einer hydraulischen Berechnung an einen geeigneten Anbieter.


Der Bürgermeister erläutert, dass es nach seiner Auffassung erforderlich ist, eine hydraulische Berechnung erstellen zu lassen. Er hält dies für so dringlich, dass er ankündigt, im Falle einer Ablehnung Widerspruch gegen den entsprechenden Beschluss zu erheben.

 

Gemeindevertreter Breitfelder entgegnet, dass er die Erstellung einer solchen hydraulischen Berechnung nicht für erforderlich hält. Nach seiner Ansicht wird diese nur ergeben, dass eine ausreichende Dimensionierung des Kanalnetzes nicht gegeben sei. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich das System in der Vergangenheit jedoch bewährt hat, kann hieraus kein Erkenntnisgewinn gezogen werden.

 

Unter Bezug auf die Bewertung der hydraulischen Leistungsfähigkeit bestehender Entwässerungssysteme verweist er auf das Arbeitsblatt ATV-A 118 „Hydraulische Berechnung und Nachweis von Entwässerungssystem“. Nach diesem Arbeitsblatt kann der Schluss gezogen werden, dass eine hydraulische Berechnung lediglich für neue Anlagen nicht jedoch für bereits bestehende Anlagen erforderlich sei. Die Kosten hierfür sind deshalb unwirtschaftlich und die Gemeinde sollte einen entsprechenden Auftrag daher nicht vergeben.

 

Nach einer längeren Diskussion ergeht folgender


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 1

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 0

Befangen: 0