Vom Bürgermeister wird die Sitzungsvorlage erläutert. Er ergänzt, dass er bei Frau Helmedach nochmal nachgefragt habe und diese mitgeteilt habe, dass bei der Auswahl von Schöffen auf eine persönliche Eignung zu achten sei. Die vorgeschlagene Person solle juristische Voraussetzungen erfüllen, aber auch charakterlich für dieses Amt geeignet sein.

Es ist mit ca. drei Sitzungen pro Jahr zu rechnen.

Die Gemeinde Bendfeld könne auf Grund ihrer Einwohnerzahl eine Person vorschlagen. Werde kein Vorschlag gemacht, ergeht eine Meldung mit „Fehlanzeige“ vom Amt Probstei an das Amtsgericht.

Eine Meldung muss bis zum 01.08.2018 vorliegen.

Bisher angesprochene Personen waren nicht bereit oder in der Lage, sich für dieses Amt zur Verfügung zu stellen.

Bei Interesse möge man den Vorschlag zum Bürgermeister geben.