Sitzung: 04.04.2018 Umweltausschuss
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Umweltausschusses
beschließen, den erhaltenen Auftrag aufgrund der ungeklärten Sachverhalte und
grundsätzlichen Konsequenzen daraus, wieder in Gemeindevertretung zurück zu
übertragen.
Der
Ausschussvorsitzende berichtet über den aktuellen Sachstand der Vorbereitung für
die Ausschreibung. Nach der Aufnahme des Ist-Zustandes der örtlichen
Straßenprofile und Leuchten Abstände müssen diese Daten bei der Auswahl der
möglichen Linsenköpfe und des Lampentyps bei der Ausschreibung berücksichtigt
werden. Diese Bestandsaufnahme wird dann die Grundlage für ein vom Anbieter zu
erstellendes Kataster bilden. Erst danach können die für die Umstellung infrage
kommenden Leuchten-Typen ausgewählt werden, um die vorgeschriebene DIN-Norm für
die Ausleuchtung im öffentlichen Bereich zu erfüllen.
In
der GV-Sitzung am 15.3.2018 ist dem Umweltausschuss die Aufgabe übertragen
worden, die Voraussetzungen für die Ausschreibung im Rahmen der eingeplanten
Finanzmittel zu erarbeiten. Dazu wird auf die ausgehändigte Arbeits- und
Beschlussvorlage verwiesen. Um die geforderte DIN-Norm zu erfüllen sind zwei
unterschiedliche Lampen Typen vorgesehen und zwar je nach Standort und
Anforderung eine Pilz- und eine technische Leuchte. Weiterhin sind die gleichen
Leuchten als Muster im Nahbereich der Halle zur Anschauung installiert.
Wenn
für die Ausschreibung auch die Pilzleuchte berücksichtigen werden soll, dann
muss für einzelne Standorte die asymetrische Abschirmung als Option vorgesehen
sein, um den Lichteinfall auf private Bereiche vermeiden zu können.
Es
erscheint angebracht, die Ausschreibung in zwei Lose für Lieferung und Montage
zu trennen. Aus Gründen der Gewährleistungszuständigkeit sollte aber die
Vergabe nicht getrennt erfolgen. Auch sollte für die jährliche Wartung der
Straßenbeleuchtung ein Angebot von den Anbietern mit dabei sein.
Aus
der intensiven Diskussion im Ausschuss ist festzuhalten, dass die Einhaltung
der DIN-Vorschriften zur Ausleuchtung im öffentlichen Bereich mit den
technischen Lampenköpfen nicht durchgängig eingehalten werden wird. Bereits in
den voran gegangenen Sitzungen ist dieser Sachverhalt mehrfach erörtert worden.
Aus
den Wortbeiträgen zeichnet sich ab, dass trotzdem keine unterschiedlichen
LED-Leuchten angeschafft werden sollten, um zukünftig ein einheitliches Leuchtensystem
in der Gemeinde zu erreichen. Gerade an den beiden installierten Musterleuchten
sind die Unterschiede der technischen gegenüber der Pilzleuchte zu sehen. Nicht
nur die Größe des Leuchtenkopfes, die Lichtabstrahlung und die höheren Kosten,
sondern auch die unterschiedlichen Einsatzbereiche im Ortsbild sind die
deutlich genannten Ablehnungsgründe. Weil sich keine einvernehmliche
Entscheidung für einen Beschluss für den Ausschreibungsauftrag an die
Amtsverwaltung abzeichnet, wird dem Vorschlag des Bürgermeisters entsprochen,
den Entscheidungsauftrag an die Gemeindevertretung zurück zu geben.
Stimmberechtigte: 4 |
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Ja-Stimmen: 4 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |