Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen, den erhaltenen Auftrag aufgrund der ungeklärten Sachverhalte und grundsätzlichen Konsequenzen daraus, wieder in Gemeindevertretung zurück zu übertragen. 

 


Der Ausschussvorsitzende berichtet über den aktuellen Sachstand der Vorbereitung für die Ausschreibung. Nach der Aufnahme des Ist-Zustandes der örtlichen Straßenprofile und Leuchten Abstände müssen diese Daten bei der Auswahl der möglichen Linsenköpfe und des Lampentyps bei der Ausschreibung berücksichtigt werden. Diese Bestandsaufnahme wird dann die Grundlage für ein vom Anbieter zu erstellendes Kataster bilden. Erst danach können die für die Umstellung infrage kommenden Leuchten-Typen ausgewählt werden, um die vorgeschriebene DIN-Norm für die Ausleuchtung im öffentlichen Bereich zu erfüllen.

In der GV-Sitzung am 15.3.2018 ist dem Umweltausschuss die Aufgabe übertragen worden, die Voraussetzungen für die Ausschreibung im Rahmen der eingeplanten Finanzmittel zu erarbeiten. Dazu wird auf die ausgehändigte Arbeits- und Beschlussvorlage verwiesen. Um die geforderte DIN-Norm zu erfüllen sind zwei unterschiedliche Lampen Typen vorgesehen und zwar je nach Standort und Anforderung eine Pilz- und eine technische Leuchte. Weiterhin sind die gleichen Leuchten als Muster im Nahbereich der Halle zur Anschauung installiert.

Wenn für die Ausschreibung auch die Pilzleuchte berücksichtigen werden soll, dann muss für einzelne Standorte die asymetrische Abschirmung als Option vorgesehen sein, um den Lichteinfall auf private Bereiche vermeiden zu können.      

Es erscheint angebracht, die Ausschreibung in zwei Lose für Lieferung und Montage zu trennen. Aus Gründen der Gewährleistungszuständigkeit sollte aber die Vergabe nicht getrennt erfolgen. Auch sollte für die jährliche Wartung der Straßenbeleuchtung ein Angebot von den Anbietern mit dabei sein.

Aus der intensiven Diskussion im Ausschuss ist festzuhalten, dass die Einhaltung der DIN-Vorschriften zur Ausleuchtung im öffentlichen Bereich mit den technischen Lampenköpfen nicht durchgängig eingehalten werden wird. Bereits in den voran gegangenen Sitzungen ist dieser Sachverhalt mehrfach erörtert worden.

Aus den Wortbeiträgen zeichnet sich ab, dass trotzdem keine unterschiedlichen LED-Leuchten angeschafft werden sollten, um zukünftig ein einheitliches Leuchtensystem in der Gemeinde zu erreichen. Gerade an den beiden installierten Musterleuchten sind die Unterschiede der technischen gegenüber der Pilzleuchte zu sehen. Nicht nur die Größe des Leuchtenkopfes, die Lichtabstrahlung und die höheren Kosten, sondern auch die unterschiedlichen Einsatzbereiche im Ortsbild sind die deutlich genannten Ablehnungsgründe. Weil sich keine einvernehmliche Entscheidung für einen Beschluss für den Ausschreibungsauftrag an die Amtsverwaltung abzeichnet, wird dem Vorschlag des Bürgermeisters entsprochen, den Entscheidungsauftrag an die Gemeindevertretung zurück zu geben.

 

 


Stimmberechtigte: 4

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0