Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, als erste Maßnahme die Regenrückhaltebecken im Trensahl und in Röbsdorf (Spielplatz) durch die im Gutachten des Ing. Büros Hauck genannten Maßnahmen zu sichern und zu kennzeichnen.

 

  1. Das Regenrückhaltebecken im Gewerbegebiet Krensberg ist durch den Bauhof gemäß den Vorgaben des o.g. Gutachtens zu sichern und zu kennzeichnen.

 

  1. Für alle Regenrückhaltebecken sind Betriebsberichte gemäß Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO) zu erstellen.

Der Bürgermeister teilt mit, dass  aufgrund der Gefährdungsbeurteilung „Gewässer“ des Ing. Büros Hauck vom 27.05.2014 der Werk- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 13.03.2018 beschlossen hat, mit der Absicherung und Kennzeichnung der Regenrückhaltebecken gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu beginnen.

 

Herr Fahrenkrog gibt zu bedenken, dass die Sicherungsmaßnahmen der Regenrückhaltebecken Trensahl und Röbsdorf, mit denen begonnen werden soll, recht kostenintensiv sein werden. Ferner fügt er an, dass die vorgeschlagenen Sicherungsmaßnahmen des Ing. Büros Hauck für alle Rückhaltebecken recht ähnlich sind, obwohl dort  unterschiedliche Gegebenheiten vorzufinden sind. Es wird daher angezweifelt, ob dieses Gutachten genauso umgesetzt werden sollte. Der Ausschuss empfehle daher, hier neue Berichte durch Fachbüros erstellen zu lassen.

Es folgt eine Diskussion, bei der Herr Pfeiffer darauf hinweist, dass die Sicherungsmaßnahmen keinen Aufschub dulden würden und nicht noch mehr Kosten entstehen sollten.

 

Es ergeht daher folgender Beschluss:

 


Stimmberechtigte: 13

 

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0