Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Gebiet der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 mit dem Geltungsbereich „Flom – Ortsteil Heidkate, nördlich des Mittelweges, südlich Achtern Diek, westlich Alte Heidkate und östlich der Kreisstraße 33“.

Die Satzung ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.


 

Die Gemeindevertretung hat am 17.05.2016 für die in Aufstellung befindliche 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 mit dem Geltungsbereich „Flom – Ortsteil Heidkate, nördlich des Mittelweges, südlich Achtern Diek, westlich Alte Heidkate und östlich der Kreisstraße 33“ eine Veränderungssperre erlassen.

Das Planverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 ist noch nicht abgeschlossen, da die Bestandsaufnahme viel Zeit in Anspruch genommen hat, weil nicht alle Gebäude bzw. Gebäudeanbauten eingemessen waren. Somit musste das Katasteramt zunächst die Eigentümer  auffordern, die Einmessung zu veranlassen. Die Plangrundlage konnte erst im Anschluss an die Einmessungen erstellt werden. Des Weiteren muss das Planverfahren nach Durchführung der vorgezogenen TÖB-Beteiligung  aufgrund der Stellungnahme des Kreises Plön von einem § 13a BauGB-Verfahren auf ein Regelverfahren umgestellt werden, da Wochenendhausgebiete nicht im Innenbereich liegen. Aus diesem Grund sind eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts notwendig.

 

Die Veränderungssperre tritt am 10.06.2018 außer Kraft. Es wird empfohlen, die Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern.

 


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0