Beschluss:

 

Gemäß § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2017. Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 40.397,58 EUR werden gemäß § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Gemeindevertreter Fritz Breitfelder legt dar, dass die Jahresrechnung nur insoweit als nicht korrekt angesehen werden könne, als dass in ihr auch die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtung für die Abwasserbeseitigung enthalten sind. Da die Gemeinde für Teile ihres Leitungsnetzes nicht über die erforderlichen dinglichen Sicherungen verfügt, besteht im Ergebnis keine öffentliche Einrichtung, die über einen Gebührenhaushalt finanziert werden kann. Vor diesem Hintergrund dürfte die Einrichtung nicht Gegenstand der Jahresrechnung sein.


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 1

Befangen: 0