Die neue Satzung für den Seniorenbeirat wird kurz durchgesprochen. Als Änderung wird beschlossen, den § 5 Wahlverfahren Abs. 2 Satz 1 wie folgt zu ändern:

 

„Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister soll spätestens einen Monat vor Versand der Einladung zu der Versammlung nach Buchst. a) öffentlich zur Kandidatur aufrufen.“