Durch den Vorsitzenden wird eine Aufstellung über die Finanzsituation der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2018 vorgelegt.

Die vorgelegte Aufstellung wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen. In dieser Aufstellung sind einzelne Haushaltsstellen des Verwaltungs- als auch des Vermögenshaushaltes enthalten. Es handelt sich um geschätzte Beträge. Sie werden von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen. Dabei ist den Ausschussmitgliedern bewusst, dass anfallende Mehrkosten in einem Nachtragshaushalt beschlossen werden.

Die Aufstellung wird als Anlage der Niederschrift beigefügt.