Laut aktuellem Gerichtsurteil, dürfen die Gemeinden die Gebühren der  Gewässerunterhaltungsverbände nicht mehr auf die Grundstückseigentümer umlegen. Für die Gemeinde Stoltenberg bedeutet dies ein Verlust von 5.900,00 €. Eine Hebesatzerhöhung auf 440 %, um den Verlust auszugleichen, ist nicht gewünscht. Im Amtsausschuss wurde allerdings der Hinweis gegeben, dass die Landesregierung an einer Änderung des Landeswassergesetzes arbeitet, um ggfs. künftig die Gebühren wieder umlegen zu dürfen.

Weiteres Vorgehen bleibt zunächst abzuwarten, das Thema soll im Herbst 2018 wieder aufgenommen werden.