Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beschließt den in der Anlage zur Verwaltungsvorlage BRODE/BV/012/2017 befindlichen Entwurf eines Aktionsplanes (Überprüfung nach § 47 d Abs. 5 BImSchG) und bestimmt diesen mitsamt Begründung zur öffentlichen Auslegung in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB.

 

2. Auf die Beteiligung von Behörden und Trägern sonstiger öffentlicher Belange wird in Ermanglung einer erkennbaren Betroffenheit verzichtet.


Die Gemeinde Brodersdorf ist verpflichtet, den Lärmaktionsplan mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Fristgemäß ergeht daher folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0