Beschluss:

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2017. Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 27.403,63 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Der Finanzausschuss hat einzelne Rechnungen und Positionen der Jahresrechnung geprüft. Die Gemeinde Brodersdorf ist bereits seit dem Jahr 2016 schuldenfrei. So konnte für 2017 eine Erhöhung der Rücklage erfolgen. Die allgemeine Rücklage weist nun einen Stand von 82.406,18 € aus. Die Jahresrechnung 2017 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 27.403,63 €.

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0