Ausschussvorsitzender Hirt erläutert ausführlich und detailliert die Vorlage.

 

Zur Festlegung der Gebühren laut Gebührensatzung wurden u.a. auch Vergleiche zu Rate gezogen, so dass letztendlich der Betrag in Höhe von 50 € je angefangene Stunde festgelegt wurde.

 

Im § 4 der Gebührensatzung wäre ggf. noch der Kreis derjenigen zu benennen, die von der Zahlung einer Nutzungsgebühr ausgenommen werden sollen.

 

Verbandsvertreter Zurstraßen erläutert anhand der Satzung über Schulliegenschaften des Kreises Plön den dort von der Zahlung etwaiger Nutzungsgebühren freigestellten Kreis.

Er stellt fest, dass ein ziemlich großer Kreis dort von der Zahlung einer Gebühr ausgenommen ist, und gibt zu bedenken, dass viele Vereine und Verbände durch Veranstaltungen kaum bzw. keine Einnahmen erzielen.

Bei der Festlegung des von der Gebührenzahlung ausgenommenen Kreises sollte daher eine sachgerechte Entscheidung getroffen werden.

 

Verbandsvertreter Cordts ist ebenfalls der Auffassung, dass dies ausführlich beraten und sachgerecht entschieden werden sollte.

 

Schulleiter Wittmaack bittet bei den Überlegungen auch an eine eventuell schnelle Abnutzung der Aula zu denken.

 

Im Hinblick darauf, dass die Hausmeister für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Nutzung der Aula, sowie der Abnahme nach Veranstaltungsende zuständig sind, weist Verbandsvertreterin Lorenzen auf die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen hin.

 

Mit einer Konkretisierung des § 4 der Gebührensatzung wird sich der Planungszirkel in den nächsten Tagen befassen.