Die Lehrkräfte Wittmaack und Müller stellen ausführlich das von Ihnen ausgearbeitete Papier über die Zukunft des iPad Projektes vor.

 

Es beinhaltet eine Bestandsaufnahme, Fortsetzung der dreijährigen Pilotierung, Ausblick 2018/2019 über Optionen und Bedarfe, sowie die Perspektiven für die weitere digitale Entwicklung der Schule.

 

Ursprünglich war geplant, dass die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe die iPads nach drei Jahren abgeben, und diese dem neuen 11. Jahrgang dann zur Verfügung gestellt werden.

Jetzt besteht jedoch ein großes Interesse der Schülerschaft die Geräte zu behalten.

 

Auch sollen die erreichten Standards erhalten bleiben. Weitere Entwicklungsbedarfe ergeben sich in der Sekundarstufe I.

Es wird daher vorgeschlagen, als nächsten Schritt den Lehrkräften und der Schülerschaft durch sogenannte „Kofferlösungen“ Zugang zum digitalen Lernen zu ermöglichen, die über den unterrichtlichen Smartphone-Einsatz hinausgehen.

 

Um diese Ziele zu erreichen zeigen die Lehrkräfte Wittmaack und Müller verschiedene Möglichkeiten auf.

 

Eine Möglichkeit wäre die ursprüngliche Überlegung. Die Altgeräte des jetzigen 13. Jahrgangs werden nach erforderlicher Wartung dem neuen 11. Jahrgang zur Verfügung gestellt. Pro Gerät entstehen ca. 110 € für den notwendigen Tausch des Akkus.

 

Oder für das Schuljahr 2018/2019 erfolgt eine Neuanschaffung von Leihgeräten für den künftigen 11. Jahrgang, wofür wieder eine hohe Investition durch den Schulverband erforderlich wäre.

Hierbei könnten die jetzigen Altgeräte für „Kofferlösungen“ in der Sekundarstufe I genutzt werden. Es könnte parallel auf drei Klassensätze zurückgegriffen werden. Kosten für eine Wartung der Altgeräte würden hier nicht anfallen.

 

Die dritte Möglichkeit wird in „Bring your own device“ gesehen. Die Altgeräte würden in der Sekundarstufe I wie beschrieben eingesetzt. Künftige Oberstufenschüler /-innen erhalten nur noch Vorgaben für die verbindliche Anschaffung eines eigenen Gerätes. Hier entstünden keine Kosten.

 

Denkbar wären aber auch Finanzierungskonzepte die die „Gesellschaft für digitale Bildung“ anbietet. Zum Bespiel ein schulfinanzierter Mietkauf; ein elternfinanzierter Mietkauf oder eine elternfinanzierte Miete. Vorschläge von der „Gesellschaft für digitale Bildung“ für konkrete Finanzierungspakete werden erwartet.

 

Verbandsvertreter Zurstraßen sieht die Variante „Bring your own device“ problematisch, da diese Möglichkeit die Lehr- und Lernmittelfreiheit gefährdet.

 

Ausschussvorsitzender Hirt ist ebenfalls der Auffassung, dass eine Chancengleichheit gewährt werden muss.

Ein kleinerer Kreis sollte sich daher in die Thematik einarbeiten, und nach genauer Prüfung etwaiger Kosten entsprechende Vorschläge ausarbeiten.

 

Verbandsvertreter Cordts ist auch der Ansicht, dass nur verlässliche Zahlen Auskunft über den zukünftigen Umgang mit der Digitalisierung geben können.

 

Der Planungszirkel wird sich kurzfristig mit dieser Thematik befassen.