Sitzung: 12.04.2018 Gemeindevertretung
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung beschließt, aufgrund des § 34 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein in der Fassung vom 01.06.2013, die vorliegende Geschäftsordnung.
- Die Geschäftsordnung tritt am 01.06.2018 in Kraft.
- Die Geschäftsordnung vom 28.09.1993 tritt zeitgleich außer Kraft.
Herr Timm erläutert, dass die vorliegende Geschäftsordnung durch den Finanz- und Lenkungsausschuss und das Amt Probstei überarbeitet und geprüft wurde.
Herr Fahrenkrog weist auf folgenden Fehler hin:
Im § 6 steht unter Punkt 2.3 „Der/die…..leidende Verwaltungsbeamte“/ in Anmerkung dazu: der Verwaltungsbeamte ist nicht leidend sondern leitend.
Herr Pfeiffer weist darauf hin, dass diese Geschäftsordnung für alle Gremien der Gemeinde Probsteierhagen gilt.
Stimmberechtigte: 13 |
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Ja-Stimmen: 13 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |