Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, aufgrund des § 34 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein in der Fassung vom 01.06.2013, die vorliegende Geschäftsordnung.

 

  1. Die Geschäftsordnung tritt am 01.06.2018 in Kraft.

 

  1. Die Geschäftsordnung vom 28.09.1993 tritt zeitgleich außer Kraft.

 

 

 


Herr Timm erläutert, dass die vorliegende Geschäftsordnung durch den  Finanz- und Lenkungsausschuss und das Amt Probstei überarbeitet und geprüft wurde.

 

Herr Fahrenkrog weist auf folgenden Fehler hin:

Im § 6 steht unter Punkt 2.3 „Der/die…..leidende Verwaltungsbeamte“/ in Anmerkung dazu: der Verwaltungsbeamte ist nicht leidend sondern leitend.

 

Herr Pfeiffer weist darauf hin, dass diese Geschäftsordnung für alle Gremien der Gemeinde Probsteierhagen gilt.


Stimmberechtigte: 13

 

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0