Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den in der Anlage zur Verwaltungsvorlage PROBS/BV/024/2017 befindlichen Entwurf eines Aktionsplanes (Überprüfung nach § 47 d Abs. 5 BImSchG) und bestimmt diesen mitsamt Begründung zur öffentlichen Auslegung in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Auf die Beteiligung von Behörden und Trägern sonstiger öffentlicher Belange wird in Ermanglung einer erkennbaren Betroffenheit verzichtet.

 


Der Bürgermeister erläutert den Lärmminderungsplan und weist darauf hin, dass die Bahn hier nicht mit aufgeführt wird, da der Plan den Ist-Zustand beschreibt, die Bahn jedoch zurzeit noch nicht fährt.

 

Herr Fahrenkrog führt aus, dass die Bahnstrecke saniert und nicht repariert wird. Für eine Sanierung und Änderung der Bahnstrecke ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen und somit dann auch die gesamte Bahnstrecke in den Lärmminderungsplan aufzunehmen. Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Angelegenheit zu prüfen.

 

Nach kurzer Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:


Stimmberechtigte: 13

 

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0