Beschluss:    

Die Gemeindevertretung beschließt folgende (Teil-)Straßen einschließlich der Rad- und Fußwege im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 48, 3. BA, mit den dazugehörigen Flurstücken öffentlich zu widmen:

Kethelshufe HsNr. 13 – 51, 6 – 42 ohne HsNr. 14, 16, 18, 20, 22, 36, 38, 40, 42 –diese werden über private Stichstrassen erschlossen, Hartigskuhle HsNr. 1 – 13, 2 – 18.

Die Widmung betrifft folgende Flurstücke:

307, 308, 309, 310, 311, 399 und 397, alle Flur 4 der Gemeinde Schönberg.

Dabei werden sie gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr als sonstige öffentliche Straße gem. § 3 (1) Ziff. 3 Buchst. a) und Geh- und Radwege gem. Ziff. 4 Buchstabe b) StrWG eingestuft.

 


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen. Sie erklärt, dass die offenen Fragen inzwischen beantwortet worden sind und verweist auf die entsprechende Unterlage.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0