Sitzung: 27.02.2018 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/236/2018
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt folgende
(Teil-)Straßen einschließlich der Rad- und Fußwege im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 48, 3. BA, mit den dazugehörigen Flurstücken öffentlich zu
widmen:
Kethelshufe HsNr. 13 – 51, 6 – 42 ohne HsNr.
14, 16, 18, 20, 22, 36, 38, 40, 42 –diese werden über private Stichstrassen
erschlossen, Hartigskuhle HsNr. 1 – 13, 2 – 18.
Die Widmung betrifft folgende Flurstücke:
307, 308, 309, 310, 311, 399 und 397, alle
Flur 4 der Gemeinde Schönberg.
Dabei werden sie gem. § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr als
sonstige öffentliche Straße gem. § 3 (1) Ziff. 3 Buchst. a) und Geh- und
Radwege gem. Ziff. 4 Buchstabe b) StrWG eingestuft.
Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen. Sie erklärt, dass die offenen Fragen inzwischen beantwortet worden sind und verweist auf die entsprechende Unterlage.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Stimmberechtigte: |
15 |
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Ja-Stimmen: 15 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |