Sitzung: 27.02.2018 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/234/2018
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Straßen
„Kethelshufe“ HsNr. 1 - 11, 2 – 8a,
„Hafergang“ HsNr.
1 – 11, 2 – 26 ohne HsNr. 6, 8, 14, 16, 18 –diese werden über private
Stichstrassen erschlossen-
einschließlich
der Rad- und Fußwege im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 48, 2. BA,
zu beidem gehören
die Flurstücke 240, 241, 242, 219, 216,
alle Flur 4 der Gemeinde Schönberg, gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des
Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr zu widmen und als sonstige
öffentliche Straße gem. § 3 (1) Ziff. 3 Buchst. a) und Geh- und Radwege gem.
Ziff. 4 Buchst. b) StrWG einzustufen.
Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Stimmberechtigte: |
15 |
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Ja-Stimmen: 15 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |