Beschluss:     Die Gemeindevertretung beschließt die Straßen

„Kethelshufe“ HsNr. 1 - 11, 2 – 8a,

„Hafergang“ HsNr. 1 – 11, 2 – 26 ohne HsNr. 6, 8, 14, 16, 18 –diese werden über private Stichstrassen erschlossen- 

einschließlich der Rad- und Fußwege im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 48, 2. BA,

zu beidem gehören die Flurstücke  240, 241, 242, 219, 216, alle Flur 4 der Gemeinde Schönberg, gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr zu widmen und als sonstige öffentliche Straße gem. § 3 (1) Ziff. 3 Buchst. a) und Geh- und Radwege gem. Ziff. 4 Buchst. b) StrWG einzustufen.


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0