Beschluss:     Die Gemeindevertretung beschließt das Flurstück 34/7 der Flur 9, Gemarkung Schönberg, gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr zu widmen und als sonstige öffentliche Straße gem. § 3 (1) Ziff. 4 Buchstabe c) StrWG einzustufen.

 


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0