Die Mitgliedschaft von Gemeinden im Gewässerunterhaltungsverband ist historisch gewachsen erklärt Herr Schnoor.

Dadurch, dass die Gemeinde als Mitglied geführt werde, habe der einzelne Grundstückseigentümer keine Mitgliedschaft und somit auch kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Die Gemeinde ist somit gegenüber dem GUV auch Beitragsschuldner.

Durch Satzung wurden diese Beiträge bisher von den Grundstückseigentümer als Erstattungsbetrag angefordert.

2017 habe sich die Rechtslage geändert, da Grundstückeigentümer eine eigene Mitgliedschaft mit Stimmrecht eingefordert haben und mit ihrer Klage Erfolg hatten.

Da der GUV seine Satzung noch nicht entsprechend geändert hat und die Grundstückeigentümer noch nicht Mitglied werden können, bleibt zur Zeit noch die Gemeinde Mitglied und somit auch Beitragsschuldner. Die Möglichkeit, sich die Beiträge erstatten zu lassen ist rechtlich nicht mehr gegeben. Deshalb wird das Amt keine Bescheide im Namen der Gemeinde an die Eigentümer versenden.

 

Herr Oelkers fragt nach, wie andere Gemeinden mit diesem Problem umgehen. Hierzu antwortet Herr Schnoor, andere Gemeinden zahlen den Beitrag aus ihrem Haushalt durch Deckung von Gewerbeeinnahmen, d.h. der Beitrag wird nicht auf die einzelnen Eigentümer umgelegt.

 

Herr Bode schlägt vor, die Zahlung der Beiträge zurückzuhalten, um so den GUV zur Satzungsänderung unter Druck zu setzen.

 

Ein Einwohner fragt an, ob eine freiwillige Zahlung an die Gemeinde eine Lösung sei?

 

Herr Nieswand macht den Vorschlag, dass das Amt gegen eine Aufwandsentschädigung Rechnungen an die Eigentümer versenden soll.

 

Der Bürgermeister entgegnet, er werde in Erfahrung bringen, ob der Betrag schon gezahlt sei und sich mit anderen Gemeinden mit dem gleichen Problem kurzschließen, um dann mit Hilfe des Amtes eine Lösung für diese Übergangsfrist zu finden.