Beschluss:     Die Gemeindevertretung stimmt dem Erlass der Benutzungsordnung für den Hafen der Gemeinde Ostseebad Laboe durch den Amtsdirektor als Hafenbehörde gemäß Entwurf zu.


Frau Bürgermeisterin Mordhorst verweist auf die Vorlage und die Vorberatungen im Werkausschuss. Hafenbehörde sei der Amtsdirektor, gleichwohl habe die Gemeinde die Möglichkeit, die Benutzungsordnung vor Erlass zu beraten.

 

Frau Gemeindevertreterin Kuhn regt an, in §7 Abs. 2 Nr. 8 eine redaktionelle Änderung vorzunehmen, und zwar jeweils das Wort „Hänger“ durch das Wort „Anhänger“ zu ersetzen.


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0