Die vom Städteplaner vorgestellten Inhalte des B-Plans Nr. 13 und auch der Verlauf der Grenze des Plangebietes nach Westen geben Anlass zur Diskussion. Das vom Büro „bioplan“ erstellte Gutachten zur Umweltverträglichkeit gibt u.a. den Hinweis auf ein Verschlechterungsverbot, d.h. vorhandene Strukturen dürfen sich nicht verschlechtern. Dieses gilt sowohl für die Abstandsfläche zur Hagener Au wie auch zu den beiden Kerbtälern. Auch zum Wald sind Abstände einzuhalten. Das ist zum nördlich gelegenen Kerbtal nicht der Fall. Die isoliert dargestellte Mergelkuhle sollte in die Ruhezone eingeplant werden.

Die vorgesehenen Standorte für den Kindergarten sind kritisch zu bewerten. In diese Diskussion sollte auch ein Verkehrskonzept, mit dem Schulverband geplant, Eingang finden.

Der „Bolzplatz“ ist ein wichtiger Treffpunkt geworden. Ein Erhalt ist zu überlegen. Ein Spielplatz ist nicht vorgesehen. Das ist zu ändern.

Einen breiten Raum nimmt die Frage der Entwässerung des Plangebietes ein. Es werden erhebliche Mengen an Regenwasser anfallen, die es geschickt zu managen gilt. So könnten viele offene Flächen eingeplant werden, auf denen das Regenwasser verdunsten könnte (Anger, Bolzplatz, flache Gräben, Gründächer, etc.). Auch die private Nutzung des Regenwassers über Zisternen wäre ein Beitrag. Ein Regenrückhaltebecken sollte naturnah gestaltet und geschickt  in das Umfeld eingebettet werden. Auch eine kleinteilige Lösung wäre denkbar.