Der Ausschussvorsitzende berichtet aus einer Mitteilung des Gewässerunterhaltungsverbandes „Selenter See“ bzgl. Der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die ehemalige Stauanlage an der L 50 kann in der geplanten Weise nicht verändert werden, da die Absenkung des Wasserstandes nicht umsetzbar ist. Aus Kostengründen hat sich der Verband nun für eine „gekammerte Sohlgleite“ entschieden. Die erforderlichen Umplanungen mit der Einwerbung weiterer Finanzmittel könnten in diesem Jahr abgeschlossen werden. Frühestens 2019 wäre der Baubeginn.

 

Der Netzentwicklungsplan Strom für den Zeitraum 2017 bis 2030 gibt keinen Hinweis auf einen Bau einer 380 kv Leitung durch die Probstei. Nachzulesen unter

www.netzausbau.de/2030-nep-ub

 

Die schriftliche Bewerbung für eine Mitarbeit im Beirat für Natur und Umwelt muss bis zum 11.03.2018, beim Bürgermeister eingegangen sein.