Beschluss:     Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, sich der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung anzuschließen.


Herr Amtsdirektor Körber erläutert ausführlich den Prüfungsbericht und die hierzu von der Verwaltung vorgeschlagene Stellungnahme und beantwortet Fragen hierzu. Sein Fazit sei, dass er bereits verschiedene Prüfungsberichte durcharbeiten durfte, so einen guten habe er allerdings noch nicht gesehen. Dies sei trotz kleinerer teilweise durchaus auch zu Recht erfolgter Anmerkungen ein sehr gutes Ergebnis. Hierfür spricht er seinen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Er geht außerdem auf einen Zeitungsartikel betreffend das Amt Lütjenburg ein, das ca. 140.000 € für eine Dienstleistung an ein Unternehmen bezahle, dass für das Amt und die amtsangehörigen Gemeinden die Anlagenbuchhaltung, die auch nach der Kameralistik inzwischen verpflichtend sei, erarbeite. Hier beim Amt Probstei habe man diese Arbeiten selbst erledigt im Rahmen einer Arbeitsgruppe über alle Abteilungen hinweg. Dies sei eine Kraftanstrengung gewesen, die zusätzlich zu dem normalen Tagesgeschäft von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistet worden ist. Er ärgere sich darüber, dass diese Thematik im Prüfungsbericht keinerlei Erwähnung gefunden habe, stattdessen jedoch angeprangert wurde, dass der Amtsdirektor seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Getränke bei der Weihnachtsfeier ausgebe bzw. das Amt das Schinkenbrot der Amtsausschussmitglieder anlässlich der Weihnachtssitzung bezahle. Hier hätte er sich von den Prüfern mehr Fingerspitzengefühl und Pragmatismus gewünscht.

 

Er geht außerdem noch einmal besonders auf die unterschiedlichen Auffassungen zwischen Prüfungsamt und Verwaltung zum Thema Straßenausbaubeiträge, Veranschlagung und Doppik ein. Auf eine entsprechende Frage von Frau Bürgermeisterin Mews, ob dieser Teil der Stellungnahme wirklich so ausführlich erfolgen müsse, erläutert Herr Körber, dass es sich hier um grundsätzliche Erwägungen handele, und er es insofern für wichtig halte, dies dem Prüfungsamt noch einmal deutlich zu machen.

 

Frau Bürgermeisterin Mews erkundigt sich unter Hinweis auf die Prüfbemerkungen, wer die behördliche Datenschutzbeauftragte sei, und weist darauf hin, dass dies nicht auf der Homepage veröffentlicht sei. Herr Amtsdirektor Körber erklärt, dass Frau Otto sich um den Datenschutz kümmere. Eine Veröffentlichung könne man nachholen. Zu den Prüfbemerkungen weist er darauf hin, dass man weder im Datenschutz noch im IT Bereich faktische Sicherheitsmängel habe. Dies sei vom Prüfungsamt auch nicht festgestellt worden. Woran es allerdings teilweise fehle, sind die schriftlichen Dokumentationen. Hier werde nachgearbeitet werden müssen.

 

Auf eine weitere Frage von Frau Bürgermeisterin Mews nach der Gleichstellungsbeauftragten erläutert Herr Amtsdirektor Körber die hierzu beschlossene Hauptsatzungsregelung und den Fusionsvertrag. Im Übrigen schreibe das Gesetz auch eine vollzeitige Beschäftigung nicht ausdrücklich vor, sondern auch eine teilzeitige Beschäftigung sei dann möglich, wenn die Gleichstellungsarbeit gleichwohl vollumfänglich erfolgen könne. Dies sei hier der Fall. Er habe seine Stellungnahme hierzu mit der Gleichstellungsbeauftragten Frau Kölln abgestimmt.

 

Herr Amtsdirektor Körber spricht außerdem die Kassentätigkeiten der Amtsverwaltung für die Eigenbetriebe der Gemeinden Schönberg und Laboe an, die vom Prüfungsamt kritisch gesehen wurden. Die bisherigen Verfahrensweisen sind natürlich noch Relikte aus den Zeiten, als Schönberg und Laboe noch hauptamtlich verwaltet waren. Für den Eigenbetrieb Schönberg habe man dies auch bereits dahingehend geändert, dass die Mitarbeiter des Eigenbetriebes die Kassentätigkeiten künftig selbst vornehmen. Für den Eigenbetrieb Laboe müsse man hier noch nachziehen, dies habe damit zu tun, dass im Eigenbetrieb Laboe momentan schlichtweg zu wenig Personal zur Verfügung steht. Er beantwortet Fragen insgesamt zu dieser Thematik. Frau Bürgermeisterin Mews weist in diesem Zusammenhang auf den Vortrag zur Umsatzsteuerpflicht nach § 2b anlässlich der Mitgliederversammlung des SHGT Kreisverband Plön im November 2017 hin. Hier müsse man insgesamt als Amt ein Augenmerk drauf haben, wenn man für die Eigenbetriebe Leistungen anbietet.

 

Im Anschluss daran beantwortet der Amtsdirektor Detailfragen zu einzelnen Prüfungsbemerkungen und erläutert das weitere Verfahren in Bezug auf die Beschlussfassungen zu den Prüfungsberichten der Gemeinden.

 

Der Hauptausschuss fasst daraufhin folgenden


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0