Beschluss:     Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, der Satzungsänderung zuzustimmen, allerdings mit der Maßgabe, dass die der Satzungsänderung zu Grunde liegende Kalkulation insoweit zu ändern ist, als dass das Ergebnis des Jahres 2017 noch Berücksichtigung findet.


Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein. Herr Amtsdirektor Körber erläutert die Vorlage und beantwortet Fragen hierzu. Frau Bürgermeisterin Mews gibt den Hinweis, dass aus ihrer Sicht die Gebührenkalkulation geändert werden müsse, da man im Blick auf die Fehlbeträge den Zeitraum 2014 nicht einrechnen dürfe, da dies nur für drei Jahre rückwirkend, also für die Jahre 2015, 2016 und 2017, erfolgen dürfe.

 

Herr Körber erläutert, dass dies richtig sei. Ursprünglich war vorgesehen, den Beschluss über die Änderung der Satzung noch im Kalenderjahr 2017 herbeizuführen. Da dies aus terminlichen Gründen nicht geschehen konnte, berücksichtigt die der Satzung zu Grunde liegende Kalkulation noch nicht das Ergebnis für das Kalenderjahr 2017. Dies könne aber zur Sitzung des Amtsausschuss nachgeholt werden.

 

Der Hauptausschuss fasst daraufhin folgenden


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0