Beschluss:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die stufenweise Anhebung des Zweitwohnungssteuersatzes von derzeit 12 % auf 12,5 % zum 01.07.2018 und auf 13 % zum 01.01.2019. Mitte 2019 erfolgt eine Überprüfung der Einnahmesituation bei der Zweitwohnungssteuer mit erneuter Beratung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss.


Der vorliegende Antrag der GAL-Fraktion vom 15.01.2018 über die stufenweise Anhebung des Steuersatzes der Zweitwohnungssteuer von 12 % auf 12,5 % zum 01.07.2018 und dann auf 13 % zum 01.01.2019 wird von Herrn Meggle erläutert.

 

Für die LWG-Fraktion spricht sich Frau Bern für eine Erhöhung auf 14 % aus. Sie bittet um Auskunft zum bürokratischen Aufwand bei einer etwaigen stufenweisen Anhebung.

 

Herr Rauschenbach empfiehlt für die SPD-Fraktion eine Erhöhung auf 14 %.

 

Für die CDU-Fraktion schlägt Herr Petrowski eine Anhebung auf 13 % in eine Stufe vor und hätte auch gerne Informationen zum Verwaltungsablauf.

 

Herr Jürß informiert, dass sich auch die schrittweise Erhöhung des Steuersatzes durch einen einzigen Satzungsbeschluss umsetzen ließe, wobei es sich dann um eine sogenannte Artikelsatzung handeln würde. Zeitpunkt und Höhe des jeweils neuen Steuersatzes würden dann in einer Tarifdatei hinterlegt, so dass diesbezüglich auch kein besonderer Verwaltungsmehraufwand bei einer Anhebung des Steuersatzes in 2 Schritten zu erwarten wäre. Herr Jürß gibt noch zu bedenken, dass es bei einer sofortigen Anhebung des Steuersatzes um 2 Prozentpunkte auf 14 % des Mietwertes nicht auszuschließen sei, dass Zweitwohnungsinhaber, die ihr Objekt bisher auch selbst genutzt haben, sich dann dazu entschließen könnten, die betreffende Wohnung künftig nur noch als (zweitwohnungssteuerfreie) reine Kapitalanlage zu nutzen. Per Saldo könnte der Steuermehrertrag dann geringer als von der Gemeinde erwartet ausfallen.

 

Auf Antrag von Frau Kuhn ergeht sodann folgender

 

Beschluss:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Anhebung des Zweitwohnungssteuersatzes von derzeit 12 % auf 14 % des Mietwertes zum 01.07.2018.

 

Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Nachfolgend lässt der Ausschussvorsitzende über den vorliegenden Antrag der GAL-Fraktion abstimmen.


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0