Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauunsplanes Nr. 16 für das Gebiet „südlich der Uferkoppel, westlich des Dorfring, östlich der Straße Zur Steilküste und nördlich der Kreisstraße 30“ mit den anliegenden Planungszielen des Städteplanungsbüros (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Das Planverfahren ist nach § 13 a Baugesetzbuch als  beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchzuführen.

 

  1. Der Planungsauftrag für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 wird an das Planungsbüro Blank aus Kiel erteilt.

 


Bürgermeister Dieterich erklärt, dass sich die Bauanträge im Bereich des Dorfangers häufen. Es macht hier wirklich Sinn, einen Bebauungsplan aufzustellen, um die städtebauliche Situation zu prüfen und entsprechende Festsetzungen zu treffen, damit der Dorfanger in seinem Charakter erhalten bleibt. Es geht heute nur um den Aufstellungsbeschluss, die Inhalte des Bebauungsplanes werden noch ausführlich zu beraten und zu beschließen sein. Herr Wollesen ergänzt, dass bereits mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 angedacht war, den Dorfanger mit zu überplanen. Nun sind aktuelle Bauvoranfragen eingereicht worden, sodass die Gemeinde unbedingt eine Planung durchführen sollte, um die zulässige Bebauung im Dorfangerbereich verbindlich zu regeln.

 

Fragen ergeben sich zu diesem Punkt nicht mehr. Bürgermeister Dieterich verliest sodann den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage.


Stimmberechtigte:  6

 

Ja-Stimmen:          6

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0