Beschluss:

 

Von den vorgestellten Planvarianten soll die Variante 5.3 als Grundlage für die weitere Entwicklung des Bebauungsplanes dienen. Der Geltungsbereich ist um das Grundstück am Kuhlenkamp im Einfahrtsbereich zum Neubaugebiet entsprechend zu erweitern.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erläutert die bisherige Entwicklung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 zur Ausweisung eines Neubaugebietes hinter den Kleingärten. Bürgermeister Kokocinski ergänzt die Ausführungen und erklärt, dass dies ein umfangreiches Projekt ist, zu dem es viele Wünsche und Bedarfe gibt, die so weit wie möglich abgedeckt werden  sollen. Heute geht es dabei um ein paar wesentliche Punkte, die beraten und beschlossen werden sollen, um in der Planung weiter voranzukommen. Die Planer haben dazu verschiedene Varianten erstellt, die nun gleich vorgestellt werden. Insbesondere sind in  Schönberg Kita-Plätze knapp, sodass eine Berechnung ergeben hat, dass eine Kita mit Erweiterungsmöglichkeit auf bis zu 5 Gruppen in der Planung berücksichtigt werden muss. Dafür ist der Standort für die Kita auch von besonderer Bedeutung. Weiterhin wurden die verkehrliche Haupterschließung des Gebietes in zwei Varianten und die Standorte für Mehrfamilienhäuser und eine Seniorenwohnanlage geprüft. Von Seiten der Verwaltung wird die Variante 5.3 als Grundlage für die weitere Planung vorgeschlagen. Sie beinhaltet eine Kita außerhalb des direkten Neubaugebietes ebenso wie eine Seniorenwohnanlage. Die örtlichen Gegebenheiten von der Topographie bis zur Anbindung einer Fuß- und Radwegverbindung zum Versorgungszentrum und in Richtung Bahnhof beinhalten alle Planvarianten.

 

Herr Dr. Heisel stellt sodann die verschiedenen Planvarianten ausführlich anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation wird Bestandteil des Protokolls.

 

Ausschussvorsitzender Cordts bedankt sich bei Herrn Dr. Heisel für die umfassende Vorstellung der Planvarianten. Es geht nun darum, die Eckpunkte festzulegen, damit die Fachplaner weiterarbeiten können. Die Planvarianten wurden in Arbeitssitzungen vorbesprochen. So muss das Regenrückhaltebecken aufgrund der Unfallträchtigkeit eingezäunt werden. Die Kita außerhalb des Neubaugebietes zu legen, ist allein schon wegen der guten Verkehrsanbindung direkt an der Straße Kuhlenkamp sehr vorteilhaft. Bei der Anordnung der verschiedenen Wohntypen verweist Ausschussvorsitzender Cordts auf den großen Bedarf an Seniorenwohnungen. Die Belange des Umweltschutzes und der Grünordnung können erst dann weiter ausgearbeitet werden, wenn der Grundsatzbeschluss zur Bebauung gefasst wurde. Ob die Lärmschutzmaßnahmen aufgrund des bevorstehenden Planfeststellungsverfahrens zur Reaktivierung der Bahnlinie auch vom Betreiber der Bahn zu zahlen sind, bleibt abzuwarten. Im nächsten Schritt sollte eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Ggf. sollte ein Model von dem Neubaugebiet angefertigt werden, es stellt sich dabei jedoch auch die Frage nach den Kosten, weil das Anfertigen eines Models auch durch die Hanglage sehr aufwendig sein wird. Im weiteren Verfahren sollte dann auch eine Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt werden und abschließend sollte möglichst entschieden werden, wo die Ausgleichsflächen für diesen erstmaligen Eingriff in Landschaft und Natur liegen sollten. Dies könnte im Gemeindegebiet Schönberg, aber auch außerhalb Schönbergs sein.

 

Herr Mainz erklärt, dass der SPD-Fraktion die Planvariante 5.3 am nächsten kommt. Insbesondere ist der Standort der Kita dort gut gewählt und auch das Seniorenwohnen berücksichtigt. Die Wartezeiten beim ASB sind ja zwischenzeitlich sehr lang geworden. Durch ein Angebot an Seniorenwohnungen werden dann auch wieder Einfamilienhäuser in Schönberg frei. Es stellt sich dann noch die Frage, in wie weit auch der Bau von Sozialwohnungen möglich wird.

 

Herr Bünning erklärt für die EIS-Fraktion, dass ebenfalls die Planvariante 5.3 als weitere Grundlage favorisiert wird. Weiter regt Herr Bünning an, den Knick im Süden des Gebietes zu erhalten, wobei dann jedoch die Pflege geregelt sein muss. Ob der Knick damit öffentlich werden muss oder der Landwirt südlich der Fläche den Knick pflegen kann, müsste noch geprüft werden. Zu den geplanten Häusern entlang des Kleingartengeländes regt Herr Bünning an, keine Balkone zuzulassen, weil damit eine direkte Einsicht in die anliegenden Kleingartengrundstücke gegeben wäre. Bei dem Geschosswohnungsbau weist Herr Bünning auf einen möglichen Schattenwurf hin, der berücksichtigt werden sollte. Abschließend empfiehlt Herr Bünning westlich des Regenrückhaltebeckens einen Fußweg am Wasser anzulegen.

 

Zum Knickerhalt im Süden des Gebietes erklärt Herr Dr. Heisel, dass die Unterhaltung schwierig wird, wenn der Knick in Privateigentum verbleiben soll. Die Untere Naturschutzbehörde erkennt den Knick dann auch nicht mehr als solchen an. Er empfiehlt daher eine Ersatzpflanzung an anderer Stelle vorzunehmen, wobei das Neubaugebiet sehr wohl zum Süden hin eingegrünt werden soll. Zum Regenrückhaltebecken führt Herr Dr. Heisel aus, dass das Becken zur Pflege umfahren werden muss und dadurch kein Platz für einen Fußweg mehr verbleiben wird. Der Umfang des Regenrückhaltebeckens wird jedoch noch exakt ermittelt, danach könnte die Anlegung eines Weges noch einmal geprüft werden. Bei den Gebäuden entlang des Kleingartengeländes sieht Herr Dr. Heisel bei den eingeschossigen Wohngebäuden kein Problem. Bei den zwei und dreigeschossigen Bauten müsste hinsichtlich der Einsicht in die Grundstücke des Kleingartengeländes noch einmal geprüft werden, ob die Gebäude nicht doch noch etwas nach Süden verschoben werden können.

 

Herr Bastian bedankt sich zunächst bei Herrn Dr. Heisel für die sehr kompetenten Ausführungen. Den Standort der Kita in der Planvariante 5.3 hält er wegen der Verkehrsanbindung für sehr gut. Beim Geschosswohnungsbau geht es letztlich auch um die Finanzierbarkeit. Aus diesem Grunde bittet er die Festsetzungen möglichst flexibel zu halten, um den Bebauungsplan nicht schon nach kurzer Zeit wieder ändern zu müssen. Das Regenrückhaltebecken hält er an dem gewählten Standort auch ohne Weg für gut. Aus Sicherheitsgründen sollte eine Einzäunung des Regenrückhaltebeckens vorgenommen werden. Zur Frage, ob aufgrund der Hanglage schon ein Bodengutachten angefertigt wurde, erklärt Herr Dr. Heisel, dass dieses in Arbeit ist, Probleme werden sich vielleicht in der Niederung ergeben, im Hangbereich werden jedoch keine Bodenprobleme erwartet. Herr Bastian führt weiter aus, dass ihm das „grüne Band“ sehr breit vorkommt. Letztlich muss das Baugebiet auch wirtschaftlich tragbar sein und bei der Breite sollten auch die Pflegekosten berücksichtigt werden. Herr Dr. Heisel erklärt hierzu, dass das „grüne Band“ eine Aufwertung des gesamten Gebietes darstellt. Flächenmäßig nimmt das „grüne Band“ den Gegenwert von 9 Grundstücken ein und bei dem Umfang der möglichen Bebauung sollten diese Kosten kein großes Argument bei der Gesamtfinanzierung sein. Zum Geschosswohnungsbau führt Herr Dr. Heisel aus, dass eine gewisse Flexibilität schon gegeben werden soll, allerdings muss ein gewisser Rahmen, der einzuhalten ist, auch vorgegeben werden.

 

Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass bis zum Satzungsbeschluss noch alles möglich ist, das wird der weitere Verlauf zeigen. Zum „grünen Band“ führt Herr Cordts aus, dass der Flächennutzungsplan in diesem Bereich einen Wald darstellt. Dieser kann zwar nicht umgesetzt werden, aber dafür wäre als Ausgleich das „grüne Band“ zu sehen.

 

Auf die Frage von Herrn Ehlers, ob das Volumen des Regenrückhaltebeckens ausreichend ist, erklärt Herr Dr. Heisel, dass die Entwässerung mit dem Ing.-Büro Hauck sowie Herrn Matthies als Leiter des Ortentwässerungsbetriebes abgestimmt wird. Herr Ehlers weist dann darauf hin, dass er eine einzige Erschließung über den Kuhlenkamp als schwierig ansieht. Herr Dr. Heisel entgegnet, dass sehr wohl eine zweite Zufahrt zumindest als Notzufahrt im Nordosten des Gebietes vorgesehen wird. Ausschussvorsitzender Cordts ergänzt, dass Herr Hinz die Verkehrsplanung zu dem Neubaugebiet durchführt und entsprechende Vorschläge unterbreiten wird.

 

Herr Mainz erklärt, dass die von Herrn Bastian angesprochene Flexibilität Grenzen haben muss. Es kann nicht alles offen gehalten werden, nur um es leichter verkaufen zu können. Eine grobe Richtung muss die Gemeinde hier festlegen. Das „grüne Band“ stellt auch Sicht von Herrn Mainz eine gute Sichtachse dar. Eine zusätzliche Notzufahrt zu dem Neubaugebiet sieht Herr Mainz auch als erforderlich an, es darf aber kein Dauerdurchgang werden, der als Abkürzung genutzt wird.

 

Bürgermeister Kokocinski findet den Hinweis von Herrn Bastian zur Flexibilität richtig, das ist in der Planvariante 5.3 jedoch schon berücksichtigt. So haben bereits Gespräche mit mehreren Investoren zum Seniorenwohnen stattgefunden. Auch zum Geschosswohnungsbau gibt es einen großen Bedarf. Das geplante Wohn- und Wirtschaftsgebäude in der Bahnhofstraße wird eher Wohnungen im gehobenen Niveau anbieten, im Neubaugebiet soll es eine Mischung geben und es sollen vor allem auch bezahlbare Wohnungen geschaffen werden. Auch hier laufen bereits Gespräche mit Investoren. Zu den Wegeachsen in das Kleingartengelände wurde ein Gespräch mit Herrn Engelhardt geführt. Der Kleingartenverein ist offen für diese Wegebeziehungen und sieht sie auch als Bereicherung an. Bei dem Regenrückhaltebecken geht die Sicherheit vor und deshalb sollte die Gemeinde das Becken auch einzäunen.

 

Ausschussvorsitzender fragt, ob auch Zuhörerfragen zugelassen werden sollen, der Planungsausschuss stimmt einstimmig zu.

 

Herr Bracker sieht den Geschosswohnungsbau als problematisch an. Er ist Anlieger am Rosenweg, sein Grundstück liegt etwas tiefer und so befürchtet er einen Schattenwurf auf sein Grundstück. Zur Dimensionierung des Regenrückhaltebeckens weist auf die in den letzten Jahren immer heftiger werdenden Regenfälle hin. Zum geplanten Lärmschutzwall an der Bahnstrecke fragt Herr Bracker, ob dann auch er einen Wall bekommen würde.

 

Ausschussvorsitzender Cordts verweist auf das weitere Planverfahren. Die heutigen Planvarianten sind Vorkonzepte, die exakte Planung wird noch erarbeitet. Es wird auch noch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Veranstaltung geben. Da werden den Bürgern die Planungsziele erläutert. Der vollständige Entwurf des Bebauungsplanes wird dann auch noch für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, sodass alle Bürger die Möglichkeit haben, die Planunterlagen einzusehen und Anregungen dazu abzugeben. Zum Lärmschutz muss es zunächst ein Schallgutachten geben, bevor Aussagen dazu getroffen werden können. Allerdings kann sich ein geplanter Lärmschutz dann nur auf das Neubaugebiet beziehen. Wenn weitere bestehende Grundstücke betroffen sind, müssen die Eigentümer selbst an den Betreiber der Bahnlinie herantreten.

 

Herr Malchau hält die langgestreckte Planung des Regenrückhaltebeckens in der Planvariante 5.2 aus ökologischen Gründen für besser. Es könnte insbesondere einen größeren Flachwasserbereich geben, in dem der Rohrkolben besonders gut angesiedelt werden könnte. Den Standort des Spielplatzes im Bereich des Seniorenwohnens hält er nicht für gut, diesen könnte er sich eher im Bereich der zuvor geplanten Kindertagesstätte vorstellen.

 

Herr Dr. Heisel erklärt, dass das Volumen des Regenrückhaltebeckens in allen Planvarianten die gleiche Größe hat. Den Spielplatz hält er im Bereich des Geschosswohnungsbaus für sinnvoll. In diesem Bereich sind auch die Reihenhäuser und Doppelhäuser geplant. Diese werden voraussichtlich überwiegend von jungen Familien genutzt.

 

Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass der Ausschuss im Grundsatz der Planvariante 5.3 gefolgt ist. Die privaten Anregungen werden im Protokoll aufgenommen und geprüft. Das erforderliche Volumen des Regenrückhaltebeckens wird noch vom Ingenieurbüro exakt hydraulisch berechnet. Der Knick im Süden des Gebietes wird voraussichtlich nicht zu halten sein, es sei denn, dass die Fläche öffentlich wird und die Gemeinde die Pflege übernimmt. Hier wäre dann die Frage der Kosten der Unterhaltung noch zu klären. Der Geschosswohnungsbau wurde bis auf die Anregung von Herrn Bracker nicht als konfliktträchtig gesehen. Es stellt sich noch die Frage, wo die Ausgleichsflächen für das Neubaugebiet liegen sollen. Dies könnte in der Gemeinde Schönberg, aber auch in einer anderen Gemeinde sein. Der Beschluss dazu könnte  im Februar gefasst werden.

 

Herr Mainz würde die Ausgleichsflächen gern im Gemeindegebiet sehen, da hier auch der Eingriff in Landschaft und Natur vorgenommen wird. 

 

 

 


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0