Der Verbandsvorsteher verweist darauf, dass bei der Fertigung der Niederschrift der Sitzung der Verbandsversammlung vom 03.05.2017 offensichtlich vor dem versenden versäumt wurde diese Korrektur zu lesen. Er entschuldigt sich für die vorhandenen Fehler. Inhaltliche Mängel seien jedoch nicht festzustellen. Die Niederschrift gilt damit als genehmigt.