Beschluss:

1.    Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 A für das Gebiet „Schönberger Strand, Straße Promenade Hausnummern 34 und 35“ (Aufstellungsbeschluss). Das Verfahren wird nach § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt.

 

2.    Der Planungsauftrag für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, erteilt.

 

3.    Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu erstatten. Es ist hierzu ein entsprechender Planungsvertrag abzuschließen.


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0