Beschluss:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem vorliegenden städtebaulichen Vertrag zur Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet „Jugendhof Hildesheim, nördlich der Straße Fernautal und östlich und westlich des Linauweg“ zuzustimmen.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass die Gemeinde auf Antrag des Landkreis Hildesheim die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 durchgeführt hat. Die Fläche des Landkreis Hildesheim im Linauweg ist zwischenzeitlich gesplittet worden, für den Bereich der Sporthalle läuft das Verfahren der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.

 

Herr Griesbach erläutert sodann den städtebaulichen Vertrag zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15. In dem Vertrag geht es insbesondere um die Absicherung der dauerhaften touristischen Nutzung als Ferienhausgebiet. Die Absicherung wird durch die Eintragung einer Grunddienstbarkeit vorgenommen und der Landkreis muss sich verpflichten, die Vermarktung durch ein professionelles Unternehmen durchführen zu lassen. Bis heute läuft die Vermarktung durch ein Tochterunternehmen des Landkreis und das soll auch so bleiben. Sollte der Landkreis die Flächen und Gebäude jedoch veräußern, muss er die Verpflichtung zur professionellen Vermarktung an den Rechtsnachfolger weitergeben. Weiterhin wird in dem Vertrag geregelt, dass der Landkreis Hildesheim sämtliche Planungskosten einschließlich der Kosten für die Erstellung des Vertrages übernimmt.

 

Fragen gibt es zu diesem Punkt nicht mehr, Ausschussvorsitzender Cordts verliest sodann den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage.    


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0