Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „westlich der Straße Wiesenhof, östlich der Straße Hörn und südlich der Straße Sinjenweg“ unter Berücksichtigung der Änderung der Traufhöhe auf 4,00 m und eine Ausnahmegenehmigung für das nördlichste Grundstück von mindestens 600 qm zu beschließen und zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung Probstei öffentlich auszulegen und zeitgleich auf der Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 


Bürgermeisterin Walsemann berichtet von der Bauausschusssitzung und der Vorstellung durch das Planungsbüro. Auf Empfehlung des Planungsbüros soll die Traufhöhe von 3,50 m auf 4,00 m festgelegt werden.

Außerdem sollen die Grundstücke eine Mindestgröße von 650 qm haben, nur für das nördlichste Grundstück soll eine Ausnahmeregelung mit einer Mindestgröße von 600 qm gelten.


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0