Strittig ist nach vor die die buchungstechnische Behandlung der Turnhallensanierung in Schönkirchen in 2015 für die Berechnung der Schulkostenbeiträge. Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises ist in seinem Bericht nicht auf die Differenzen eingegangen.  Der Amtsdirektor Herr Körber hat nachgefragt und wartet auf Antwort. Ggfs. soll der Landesrechnungshof zu einer Stellungnahme aufgefordert werden.