Beschluss:

 

Der Vorsitzende schlägt vor, zunächst das Verhalten der anderen Amtsgemeinden abzuwarten und von Amt überprüfen lassen, ob das spezielle Urteil auch für Probsteierhagen anzuwenden ist. Die Haushaltsplanung wird nicht geändert, jedoch wird die bestehende Satzung zunächst nicht angewandt und die GUV Bescheide erst nach Klärung versandt. 

 


Anlässlich eines Gerichtsurteiles zur Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Umlage der Gewässerunterhaltungsgebühren hat der GUV Selenter See zu einer Anfrage des Bürgermeisters Stellung genommen und 3 Handlungsalternativen aufgezeigt.

(1)  Realsteuern erhöhen: Der Beitrag für Probsteierhagen beträgt 15.400 Euro.  Wenn statt der Einzelberechnung dieser Betrag auf die Grundsteuern umgelegt werden würde,  müsste bei analoger Anwendung der Aufteilung der Gewässerunterhaltungs-gebühren,  die Grundsteuer A – von 370 auf 460 %, und die Grundsteuer B – von 390 auf 404 % erhöht werden.  Eine Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze bei vielen Gemeinden könnte eine deutliche Erhöhung des Nivellierungssatzes nach sich ziehen, was sich wiederum negativ auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen auswirken würde. Die Gemeinde bliebe u.U. auf den Kosten für die Gewässerunterhaltung sitzen.

(2)  Einzelmitgliedschaft: Eine Umstellung auf Einzelmitgliedschaft erzeugt beim GUV hohe zusätzliche Verwaltungskosten, die dann auch auf die Bürger umgelegt werden müssten.

(3)  Änderung § 7 KAG durch die Landesregierung: Wäre die Ideallösung, weil alles bleiben könnte wie es ist.

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0