Sitzung: 29.11.2017 Finanz- und Lenkungsausschuss
Beschluss:
Der Vorsitzende schlägt vor, zunächst das Verhalten
der anderen Amtsgemeinden abzuwarten und von Amt überprüfen lassen, ob das
spezielle Urteil auch für Probsteierhagen anzuwenden ist. Die Haushaltsplanung
wird nicht geändert, jedoch wird die bestehende Satzung zunächst nicht
angewandt und die GUV Bescheide erst nach Klärung versandt.
Anlässlich
eines Gerichtsurteiles zur Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Umlage der Gewässerunterhaltungsgebühren
hat der GUV Selenter See zu einer Anfrage des Bürgermeisters Stellung genommen
und 3 Handlungsalternativen aufgezeigt.
(1) Realsteuern
erhöhen: Der Beitrag
für Probsteierhagen beträgt 15.400 Euro.
Wenn statt der Einzelberechnung dieser Betrag auf die Grundsteuern
umgelegt werden würde, müsste bei
analoger Anwendung der Aufteilung der Gewässerunterhaltungs-gebühren, die Grundsteuer A – von 370 auf 460 %, und
die Grundsteuer B – von 390 auf 404 % erhöht werden. Eine Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze bei
vielen Gemeinden könnte eine deutliche Erhöhung des Nivellierungssatzes nach
sich ziehen, was sich wiederum negativ auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen
auswirken würde. Die Gemeinde bliebe u.U. auf den Kosten für die
Gewässerunterhaltung sitzen.
(2) Einzelmitgliedschaft:
Eine Umstellung auf
Einzelmitgliedschaft erzeugt beim GUV hohe zusätzliche Verwaltungskosten, die
dann auch auf die Bürger umgelegt werden müssten.
(3) Änderung
§ 7 KAG durch die Landesregierung: Wäre
die Ideallösung, weil alles bleiben könnte wie es ist.
Stimmberechtigte: 7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |