Bürgermeister Mönkemeier erklärt, dass zur letzten Sitzung der Gemeindevertretung ein Antrag von Bürgern zur Leinenpflicht in der Gemeinde Lutterbek gestellt wurde. Der Antrag wurde  zunächst zur Prüfung an die Amtsverwaltung gegeben. Im Ergebnis liegt die Entscheidungskompetenz bei der Ordnungsbehörde des Amtes Probstei. Die Gemeinde Lutterbek kann demnach keine eigene Satzung über die Leinenpflicht für Hunde erlassen. Erforderlich wäre zunächst ein Antrag an die Ordnungsbehörde. Dieser Antrag muss jedoch gut begründet werden, damit die Ordnungsbehörde prüfen kann, ob eine Leinenpflicht festgelegt werden kann. Bürgermeister Mönkemeier verweist weiter auf die Verwaltungsvorlage zu diesem Punkt. Er selbst hält es für besser, mit den Hundebesitzern zu sprechen, um Probleme auszuräumen, er ist gern bereit, hier zu vermitteln. Laut Auskunft einer Bürgerin gibt es bis heute jedoch keine Vorfälle mehr mit freilaufenden Hunden.