Es gibt weder Bekanntgaben noch Anfragen.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für 5 Minuten in der Zeit 19:50 Uhr bis 19:55 Uhr.

 

Vor Beginn des Eintritts in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird Frau Biewald per Handschlag vom Vorsitzenden als stellv. Bürgerliches Mitglied zur Verschwiegenheit gemäß § 33 Abs. 5 Go verpflichtet. Frau Biewald und die bereits verpflichtete Frau Burbank nehmen am nichtöffentlichen Teil der Sitzung teil.