Die Sitzungsvorlage des Amtes wird diskutiert. Der Vorsitzende führt – wie in den Vorjahren

– aus, dass er ein Missverhältnis bei der Aufteilung der Straßenentwässerungsgebühren

sieht. Seit Jahren sind die Gebühren im Verhältnis 50/50 (Gemeinde / Private Eigentümer)

aufgeteilt. Seines Erachtens müsste der Anteil der privaten Eigentümer deutlich höher, z. B.

35/65, liegen und schlägt deshalb vor, die Regenwassergebühr nicht – wie in der Kalkulation

ermittelt – auf 0,40 € je m² Fläche  zu senken, sondern den derzeitigen Satz von 0,50 € auf  0,60 € je m² zu erhöhen. Dadurch würde einerseits die Kostenbelastung für die Gemeinde reduziert und sich andererseits dem tatsächlichen Aufteilungsverhältnis angenähert. GV Kruse hält entgegen, dass dabei die Gebührengerechtigkeit auf der Strecke bliebe. Eine Diskussion schließt sich an, bei der im Wesentlichen die Argumente früherer Debatten erneut ausgetauscht werden. GV Gnauck schlägt dann vor, den bestehenden Gebührensatz von 0,50 € beizubehalten. Die   Bürger würden damit finanziell nicht schlechter gestellt, da sie sich an diese Gebührenhöhe gewöhnt hätten, und der Gemeinde würde eine Einnahmeverbesserung von ca. 2.500,00 Euro zugute kommen. Das Verteilungsverhältnis sollte dann bei 35/65 festgelegt werden. Nach kurzer Diskussion stellt der Vorsitzende folgenden Antrag :

 

Das Verhältnis von gemeindlichen Flächen zu privaten Flächen soll von derzeit 50/50 auf annähernd 35/65 geändert werden. Die Kämmerei wird gebeten, eine entsprechende Neuberechnung der Niederschlagswassergebührenkalkulation vorzunehmen mit dem Ziel, die derzeitige Gebührenhöhe von 0,50 € je m² unverändert zu belassen.

 


Stimmberechtigte: 3

 

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0