Sitzung: 21.11.2017 Finanzausschuss
Vorlage: PRASD/BV/009/2017
Die Sitzungsvorlage des Amtes wird
diskutiert. Der Vorsitzende führt – wie in den Vorjahren
– aus, dass er ein Missverhältnis bei der
Aufteilung der Straßenentwässerungsgebühren
sieht. Seit Jahren sind die Gebühren im
Verhältnis 50/50 (Gemeinde / Private Eigentümer)
aufgeteilt. Seines Erachtens müsste der
Anteil der privaten Eigentümer deutlich höher, z. B.
35/65, liegen und schlägt deshalb vor, die
Regenwassergebühr nicht – wie in der Kalkulation
ermittelt – auf 0,40 € je m² Fläche zu senken, sondern den derzeitigen Satz von
0,50 € auf 0,60 € je m² zu erhöhen.
Dadurch würde einerseits die Kostenbelastung für die Gemeinde reduziert und
sich andererseits dem tatsächlichen Aufteilungsverhältnis angenähert. GV Kruse
hält entgegen, dass dabei die Gebührengerechtigkeit auf der Strecke bliebe.
Eine Diskussion schließt sich an, bei der im Wesentlichen die Argumente
früherer Debatten erneut ausgetauscht werden. GV Gnauck schlägt dann vor, den
bestehenden Gebührensatz von 0,50 € beizubehalten. Die Bürger würden damit finanziell nicht
schlechter gestellt, da sie sich an diese Gebührenhöhe gewöhnt hätten, und der
Gemeinde würde eine Einnahmeverbesserung von ca. 2.500,00 Euro zugute kommen.
Das Verteilungsverhältnis sollte dann bei 35/65 festgelegt werden. Nach kurzer
Diskussion stellt der Vorsitzende folgenden Antrag :
Das Verhältnis von gemeindlichen Flächen zu
privaten Flächen soll von derzeit 50/50 auf annähernd 35/65 geändert werden.
Die Kämmerei wird gebeten, eine entsprechende Neuberechnung der
Niederschlagswassergebührenkalkulation vorzunehmen mit dem Ziel, die derzeitige
Gebührenhöhe von 0,50 € je m² unverändert zu belassen.
Stimmberechtigte: 3 |
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Ja-Stimmen: 2 |
Nein-Stimmen: 1 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |