Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet „nordwestlich der Straße Am Bahndamm, südwestlich der L 50 und östlich der Straße Spetenhof“.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag für die städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, zu erteilen.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Eigentümer der Flächen zu erstatten. Hierzu ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 ist zunächst vorläufig festgelegt worden, eine exakte Festlegung wird im Rahmen des Planverfahrens erfolgen. Auch hier erfolgt eine Öffentlichkeitsbeteiligung, wie im F-Plan Verfahren. Der Planungszeitraum wird ca. 1,5 bis 2 Jahre dauern.

 

Da das Planungsbüro B2K, Herr Kühle, bereits das Innenbereichsgutachten erstellt hat und ihm das Gebiet der Gemeinde bekannt ist, wird empfohlen, den Auftrag für die Städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro B2K zu erteilen. Für die naturschutzfachlichen Leistungen wird empfohlen, dass Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, zu beauftragen. Frau Franke ist sehr kompetent und bereits in vielen Gemeinden des Amtes Probstei tätig. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Eigentümer der Flächen zu erstatten.   

 

Fragen dazu werden nicht gestellt, Frau Bürgermeisterin Lorenzen verliest nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0