Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Aufstellungsbeschluss für eine 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „nordwestlich der Straße Am Bahndamm, südwestlich der L 50 und östlich der Straße Spetenhof“.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Auftrag für die städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, zu erteilen.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Eigentümer der Flächen zu erstatten. Hierzu ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.  

 


 

Sachverhalt:

 

Herr Rahe vom Planungsbüro B2K erläutert kurz das bereits erstellte Innenbereichsgutachten.

Im Ergebnis hat die Gemeinde dem Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein entsprechend bis 2025 noch ein ausreichendes wohnbauliches Entwicklungspotential, um ein kleines Neubaugebiet mit ca. 15 Wohneinheiten auszuweisen.

 

Der Wunsch der Firma Stoltenberg, die als Gewerbegebiet ausgewiesene Fläche in ein Mischgebiet umzuwandeln, wurde seitens der Landesplanung abgelehnt.

 

Eine Bewertung der möglichen Flächen in der Ortslage sowie am Rande der Ortslage hat auch nach einem Gespräch mit Vertretern der Landesplanungsbehörde, dem Innenministerium und dem Kreis Plön ergeben, dass die nun in Aussicht genommene Fläche am ehesten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet sind.

 

Der Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist zunächst vorläufig festgelegt worden, eine exakte Festlegung wird im Rahmen des Planverfahrens erfolgen. Es wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Einwohnerversammlung, öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung.

 

Da das Planungsbüro B2K, Herr Kühle, bereits das Innenbereichsgutachten erstellt hat und ihm das Gebiet der Gemeinde bekannt ist, wird empfohlen, den Auftrag für die Städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro B2K zu erteilen. Für die naturschutzfachlichen Leistungen wird empfohlen, dass Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, zu beauftragen. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Eigentümer der Flächen zu erstatten.   

 

Fragen dazu werden nicht gestellt, Frau Bürgermeisterin Lorenzen verliest nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0