Beschluss:

 

a)    Die Gemeindevertretung stimmt der ihr mit der Verwaltungsvorlage vom 31.08.2017 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Gewässerunterhaltung in der Gemeinde Fahren mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

 

b)    Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Fahren gemäß Entwurf (Anlage), wonach die Gewässerunterhaltungsgebühr auf jährlich 11,34 EUR je Gebühreneinheit festgesetzt wird.

 

 

 


Bürgermeister Schnoor teilt mit, dass die Gemeinde Fahren Mitglied in zwei Gewässerunterhaltungsverbänden ist. Dies sind der GUV Selenter See und der GUV Schönberger Au. Die Beiträge in Höhe von ca. 5.000,-- € werden auf die Bürger umgelegt. Es gibt nun eine neue Kalkulation der Gebühren, sodass die Satzung entsprechend angepasst werden muss. Die Erhöhung beträgt jedoch nur 14 ct. pro Beitragseinheit, sodass die Erhöhung für ein Einfamilienhausgrundstück damit kaum spürbar ist.

 

 


Stimmberechtigte:  7

 

Ja-Stimmen:          7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0