Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, die in der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil genannten Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln. 


Der Ausschussvorsitzende lässt über den Ausschluss der Öffentlichkeit der in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Tagesordnungspunkte abstimmen.