Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Erschließungsvertrag für das Gebiet des B-Planes Nr. 42 der Gemeinde Laboe unter Berücksichtigung der zu diesem Tagesordnungspunkt erfassten Änderungen bzw. Ergänzungen zuzustimmen.

 

 


Die stellv. Vorsitzende verweist kurz auf die Sitzungsvorlage und bittet dann Herrn Dr. Becker, den städtebaulichen Vertrag und Erschließungsvertrag zu erläutern.

 

Herr Dr. Becker führt aus, welche Regelungen der Vertrag beinhaltet, und dass der Vertrag und der Bebauungsplan zwar an einem Tag beschlossen werden können, man sich in diesem Fall jedoch für die zeitliche Teilung entschieden hat. Er räumt die Bedenken der Bauausschussmitglieder aus und erklärt, dass im Falle von Änderungen im Bebauungsplan auch Änderungen im Vertrag möglich sind.  

 

Die stellv. Vorsitzende ruft anschließend die Vertragsseiten auf und bittet um Meldung bei Fragen und Anmerkungen. Diese erfolgten wie folgt:

 

Seite   5:

Auf Nachfrage von Herrn Erdmann erläutert Herr Dr. Becker, dass die Regelungen, die               die Abwasserbeseitigung betreffen, in einem Vertrag mit dem AZV Ostufer Kieler Förde               geregelt werden.

Seite   8:

Herr Dr. Becker erklärt zu § 4 (3), dass die Erschließungsstraße in dem Baugebiet               durch den Investor fertig gestellt werden muss, wenn 75 % der Grundstücke bebaut                sind. Damit wird ausgeschlossen, dass die Eigentümer ihre Grundstücke aufgrund einer eventuell schlechten Vermarktungslage einiger restlicher Grundstücke nur über eine Baustraße befahren können.  

Seite   9:

Zum Thema Abnahmen bittet Herr Erdmann um Auskunft, wer diese durchführt, und            merkt an, dass ein Gemeindevertreter daran teilnehmen sollte. Herr Dr. Becker verweist auf eine mögliche Absprache mit der Verwaltung, bestätigt aber, dass auch die Gemeinde Laboe das Recht zur Teilnahme hat.

Seite 10:

Zu § 5 (6) c) fragt Herr Erdmann nach der ausgenommenen Fläche. Herr Dr. Becker               führt aus, dass sämtliche Straßen des gesamten Baugebiets kostenfrei an die Gemeinde Laboe übertragen werden. Lediglich das Teilstück zwischen dem noch anzulegenden Kreisel und dem Baugebiet bleibt im Eigentum von Herrn Wulff. Die Straße wird jedoch öffentlich gewidmet, und es besteht somit kein Unterschied zu den gemeindeeigenen Straßen.

Seite 14:

Auf Nachfrage von Frau Harrje erklärt Herr Dr. Becker zu § 7 (3), dass für das Baugebiet ein Blockheizkraftwerk vorgesehen ist. Der Anschluss ist jedoch freiwillig.

Seite 17/18:

Zu Teil C § 1 Punkt 1 stellt Frau Harrje fest, dass der Textteil des Bebauungsplans, auf den sich dieser Teil bezieht, hier nicht vollständig ist. Auf Nachfrage von Herrn Schäfer erklärt Herr Dr. Becker, dass durch die Eingriffe in die Natur im Baugebiet Ausgleichsmaßnahmen notwendig werden. Hierfür wird das Ökokonto Salzau belastet, da ein Ökokonto im Nahbereich Laboe bislang nicht existiert.

Die Knicks, die im Baugebiet nicht erhalten werden können, werden nach Auskunft von               Herrn Dr. Becker auf Kosten des Investors neu angepflanzt. Weiterhin wird für die 45 m Knick, die nicht in Laboe neu angepflanzt werden können, das Ökokonto in Rastorf genutzt.

Frau Harrje weist darauf hin, dass in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Liegen         schaften am 16.03.2017 beschlossen wurde, die zu erhaltenden Knicks und Überständer nach DIN 1829 vor Beginn der Baumaßnahmen einzuzäunen. Sie bittet, dies in den Vertrag aufzunehmen.

Ebenso bittet Frau Harrje, die Anlage einer Staudenrabatte im Kreuzungsbereich der „Hauptstraßen“, wie in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Liegenschaften am 16.03.2017 gewünscht, vertraglich festzuhalten.

Seite 19:

Zu § 2 bittet Herr Rauschenbach, plausible Straßennamen zu vergeben.

Seite 20:

Zu D. wünscht Herr Erdmann die Übernahme der Grunderwerbssteuer durch den Investor. Hier weist Herr Dr. Becker darauf hin, dass der Investor die öffentlichen Flächen kostenfrei an die Gemeinde überführt.

 

 

 

 


Stimmberechtigte:

    9

Ja-Stimmen:         8

Nein-Stimmen:       0

Enthaltungen:        1

Befangen: 0