Beschluss:     Die Gemeindevertretung beschließt,

 

a)     der ihr mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/187/2017 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Gewässerunterhaltung in der Gemeinde Schönberg für den Zeitraum 2018 bis 2020 mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zuzustimmen;

 

b)     die 1. Änderungssatzung zur Satzung vom 27.11.2009 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Schönberg, wonach die Gewässerunterhaltungsgebühr mit Wirkung ab 01.01.2018 auf jährlich 15,96 EUR je Gebühreneinheit festgesetzt wird.


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage. Herr Amtsmitarbeiter Jürß ergänzt die Ausführungen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0