Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, die Empfehlung des Kreises Plön sowie der Landesplanungsbehörde zur Entwicklung der in der Betrachtung der wohnbaulichen Entwicklung gekennzeichneten Flächen vier und fünf zurückzuweisen mit der Begründung, dass die Kosten der Erschließung im Gegensatz zu der in Aussicht genommenen Flächen unverhältnismäßig hoch wären. Damit verbleibt es bei dem Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 18.06.2015.

 

  1. Das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird von einem Regelverfahren auf ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 b BauGB umgestellt.

 

 


Herr Nieswand übernimmt die Sitzungsleitung. Er führt aus, dass er einen Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für nicht nötig hält. Er erläutert kurz die Entwicklung der Planung, ursprünglich ging es nur um die Anfrage für 1 Grundstück, das außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes liegt. Hierzu wurde erklärt, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, ein einziges Grundstück zu überplanen und deshalb ist es nun zu dem vorliegenden Plan gekommen. Herr Nieswand sieht jedoch keinen Bedarf in der Gemeinde Fahren, zusätzliche Wohnbaugrundstücke auszuweisen.

 

Frau Kübli erklärt, dass diese Diskussion bereits mehrfach geführt und mehrheitlich entschieden wurde, den Bebauungsplan zu ändern, um zusätzliche Wohnbaugrundstücke für eine Bebauung zur Verfügung stellen zu können.

 

Herr Griesbach erläutert sodann die Entwicklung der Planung mit den baurechtlichen Hintergründen. Die Erstellung eines Bebauungsplanes für nur ein Grundstück bedeutet in der Regel, dass eine Gefälligkeitsplanung durchgeführt wird, um nur einem Grundstückseigentümer ein Baurecht zu verschaffen. Das ist nach § 1 des Baugesetzbuches nicht zulässig. Die Gemeinden sollen nur dann planen, wenn es die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erfordert. Dazu muss ein städtebauliches Konzept erstellt und vorgelegt werden. Die Gemeinde Fahren hat sich in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Blank intensiv mit der vorhandenen Bebauung, aber auch mit einer möglichen Entwicklung für die Wohnbebauung auseinandergesetzt. Der derzeitige landesplanerische Wohnbauentwicklungsrahmen der Gemeinde Fahren beträgt bis zum Jahre 2025 jedoch nur 4 Wohneinheiten. Es wurden daraufhin mehrere alternative Flächen für eine Wohnbauentwicklung aufgezeigt, wobei der jetzt vorliegende Plan mehrheitlich von der Gemeindevertretung beschlossen wurde. Die Landesplanungsbehörde hat zu diesem Plan bestätigt, dass Ziele der Landesplanung und Raumordnung dem Plan nicht entgegenstehen. Allerdings haben die Landesplanungsbehörde und der Kreis Plön zu der vorgelegten Planung erklärt, dass die Gemeinde die Flächenausweisung noch einmal überprüfen sollte, um ggf. doch andere, aus Sicht der Landesplanung und des Kreises besser geeignete Flächen zu überplanen. Die Prüfung dieser vorgeschlagenen Flächen hat zum Ergebnis geführt, dass die Kosten der Erschließung für nur vier Grundstücke viel zu hoch würden. Die in Aussicht genommenen Flächen liegen bereits an einer öffentlichen Straße und die Ver- und Entsorgungsleistungen müssen lediglich um einige Meter erweitert werden. Letztlich müssen die neu ausgewiesenen Grundstücke auch bezahlbar bleiben. Im Ergebnis bleibt es nun bei den bereits in Aussicht genommenen Flächen und das sollte heute noch einmal bestätigt werden.

 

Es schließt sich eine Diskussion zum Bedarf und der Verfügbarkeit von Flächen für eine Wohnbebauung an. Nach entsprechenden Gesprächen sind die Eigentümer der im Bebauungsplan ausgewiesenen Grundstücke bereit, diese auch zu veräußern, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist. Herr Nieswand erklärt, dass die Grundstückseigentümer der Gemeinde die Planungskosten erstatten sollen. Dabei soll in dem Vertrag geregelt werden, dass eine Erstattung auch erfolgen soll, wenn der Bebauungsplan gar nicht zum Abschluss gebracht werden kann. Herr Griesbach führt hierzu aus, dass eine solche Regelung üblich ist. Die Planungskosten werden regelmäßig von den Nutznießern der Planung übernommen, das Baugesetzbuch lässt solche vertraglichen Regelungen ausdrücklich zu. Damit verbunden ist allerdings auch das Risiko, dass eine Planung aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht zum Abschluss gebracht werden kann. Da in diesem Fall, die Landesplanung bereits bestätigt hat, dass die Planung der Raumordnung und Landesplanung nicht entgegensteht, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass dieser Bebauungsplan nicht zum Abschluss gebracht werden kann.   

 

Herr Nieswand verliest sodann den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage.


Stimmberechtigte:  7

 

Ja-Stimmen:          4

Nein-Stimmen:  2

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

 

Bürgermeister Schnoor wird hereingebeten und übernimmt wieder die Sitzungsleitung.