Beschluss:

 

Die Gemeinde Lutterbek befürwortet den Bau einer Schwimmhalle in der Region für die Daseinsvorsorge. Sie beteiligt sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Planungskosten, wenn mindestens 70 % der Gemeinden in den Ämtern Probstei und Schrevenborn, sowie den Schulverbänden Probstei West und Probstei dieses ebenfalls unterstützen. Hierbei ist als Basis von der Gesamteinwohnerzahl der betroffenen Gemeinden auszugehen. In jedem Fall müssen sich alle Gemeinden über 2000 Einwohner beteiligen. Die Kosten der Gemeinde Lutterbek müssen zu 100 % bei der Beantragung von Sonderbedarfszuweisungen beim Kreis Plön berücksichtigt werden.


Bürgermeister Mönkemeier erläutert den historischen Ablauf der Schwimmhallennutzung in Laboe. Nach dem Bürgerbegehren ist die Halle nun zunächst wieder geöffnet. Letztendlich ist der Betrieb der Schwimmhalle aber unwirtschaftlich und nicht tragbar für die Gemeinde Laboe. Gemäß einem Gutachten wurde empfohlen, einen Zweckverband zu gründen und eine neue Schwimmhalle zu bauen, um vor allem das Schul- und Vereinsschwimmen aufrechterhalten zu können. Sicher ist dabei bereits heute, dass die neue Schwimmhalle kein Spaßbad werden würde, weil das nicht finanzierbar wäre. Für die Gemeinde bedeutet ein Neubau einer Schwimmhalle eine Beteiligung sowohl an den Investitionskosten als auch an den laufenden Betriebskosten, denn erfahrungsgemäß tragen sich Schwimmhallen nicht ohne Zuschüsse. Am 05.09. wurde im Amt Schrevenborn das Gutachten zur Schwimmhalle vorgestellt, für Lutterbek wurden dabei Kosten in Höhe von 5.000,-- € bis 6.000,-- € genannt. Die Gemeinden Stein und Brodersdorf haben bereits einen Beschluss zur Beteiligung am Zweckverband gefasst, diesen jedoch mit Auflagen versehen. Die größeren Gemeinden haben sich noch nicht zur Gründung des Zweckverbandes und einer entsprechenden Beteiligung geäußert. Sollte eine große Gemeinde nicht teilnehmen, wird es für die kleinen Gemeinden auf jeden Fall zu teuer.

 

Bürgermeister Mönkemeier führt weiter aus, dass es schon traurig wäre, wenn es keine Schwimmhalle mehr für das Schul- und auch altersgerechte Schwimmen gäbe, aber die Gemeinde Lutterbek erhält vom Kreis Plön Sonderbedarfszuweisungen und da die Mitgliedschaft im Zweckverband freiwillig ist, könnte es sein, dass die Ausgaben auf die Sonderbedarfszuweisungen angerechnet werden. Unter diesen Voraussetzungen wäre es der Gemeinde gar nicht möglich, sich zu beteiligen.

 

Es schließt sich eine kurze Diskussion zu den gemeindlichen Finanzen an. Daraufhin verliest Bürgermeister Mönkemeier den Beschluss, den die Gemeinden Stein und Brodersdorf gefasst haben. Die Gemeinde könnte sich dem Beschluss anschließen mit dem Zusatz, dass die Kosten bei der Bemessung der Sonderbedarfszuweisung zu 100 % berücksichtigt werden müssen.


Stimmberechtigte:  7

 

Ja-Stimmen:          6

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  1

Befangen: 0